Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Sache wo ich für die Mandantin 3 Titel beim zuständigen Gericht umschreiben lassen habe.
Diese hat 3 Titel gekauft, über Notar usw.
Die Titelumschreibung war tatsächlich nicht ganz so einfach, es mussten viele Unterlagen beschaffen werden, von Notarieller Urkunde bis Bankauszüge etc.! Dies zog sich über Monate hin mit diversen Schreiben, Fristverlängerungsanträgen und Kontakt mit der Mandantin.
Nun ist die Frage, wie ich gegenüber der Mandantin abrechne. Eine Gebührenvereinbarung wurde nicht getroffen.
Habt ihr Ideen?
Liebe Grüße und einen guten Start in den Dezember
Berechnung GW bei Titelumschreibung
- icerose
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Hallo,
ich würde ganz schlicht den Wert der jeweils titulierten Forderung nehmen.
ich würde ganz schlicht den Wert der jeweils titulierten Forderung nehmen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
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hier ist das gut beantwortet. Also nein, keine 3100 VV Gebühr, sondern allenfalls eine 3309. Und die wird auf die folgende ZV-Maßnahme angerechnet.
hier ist das gut beantwortet. Also nein, keine 3100 VV Gebühr, sondern allenfalls eine 3309. Und die wird auf die folgende ZV-Maßnahme angerechnet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Hui also ich bin mir unsicher:
Titel 1: Titulierte Forderung 580.000,00 €
Titel 2: Titulierte Forderung zusammen 37.364,86 €
Titel 3: Titulierte Forderung zusammen 37.364,86 €
Das ergibt eine ordentliche Summe wenn ich jeweils eine 0,3 nach 3309 VV abrechne. Oder ich addiere die Beträge (654.729,72 €) und nehme eine 0,3 nach 3309 VV. Ergebnis dann mit Auslagen 1.385,04 €
Was würdet ihr machen?
Titel 1: Titulierte Forderung 580.000,00 €
Titel 2: Titulierte Forderung zusammen 37.364,86 €
Titel 3: Titulierte Forderung zusammen 37.364,86 €
Das ergibt eine ordentliche Summe wenn ich jeweils eine 0,3 nach 3309 VV abrechne. Oder ich addiere die Beträge (654.729,72 €) und nehme eine 0,3 nach 3309 VV. Ergebnis dann mit Auslagen 1.385,04 €
Was würdet ihr machen?
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Richtig wäre je Titel eine Rechnung.
Wenn es aber 3 x der selbe Mandant war (und ihr das möchtet), würde ich ihm das vorrechnen und dann aus Kulanz nur eine Gebühr aus dem Gesamtwert abrechnen.
Wenn es aber 3 x der selbe Mandant war (und ihr das möchtet), würde ich ihm das vorrechnen und dann aus Kulanz nur eine Gebühr aus dem Gesamtwert abrechnen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück