Hallo Zusammen!
Ich habe folgende Frage:
Entsteht eine separate 0,3-Gebühr plus Auslagen und MwSt., wenn ich einen Antrag auf Titelumschreibung stelle?
Ich habe das mit der Rechtsschutzvers. so abgerechnet, aber diese antwortet, daß "die Kosten der Titelumschreibung nach dem RVG von den Kosten der tatsächlich vorgenommenen Zwangsvollstreckungsmaßnahme mitumfaßt" sind.
Ist das so? Ich dachte immer, das sei eine separate Angelegenheit, die ich abrechnen darf.
Viele Grüße
Flora
separate Gebühr für Titelumschreibung?
- Laska
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Hallo,
ich habe dazu etwas gefunden: http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... schreibung
Ich tendiere dazu, dass in diesem Fall die Titelumschreibung eine vorbereitende Maßnahme für die spätere ZV ist und somit keine eigene Angelegenheit darstellt.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
ich habe dazu etwas gefunden: http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... schreibung
Ich tendiere dazu, dass in diesem Fall die Titelumschreibung eine vorbereitende Maßnahme für die spätere ZV ist und somit keine eigene Angelegenheit darstellt.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Liebe Grüße
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Hallo Laska,
vielen Dank für Deine Antwort. Nachdem ich selbst auch noch weiter recherchiert habe, scheint es dann wohl tatsächlich so zu sein, daß die Titelumschreibung keine separate Angelegenheit ist.
vielen Dank für Deine Antwort. Nachdem ich selbst auch noch weiter recherchiert habe, scheint es dann wohl tatsächlich so zu sein, daß die Titelumschreibung keine separate Angelegenheit ist.
- Adora Belle
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Umkehrschluss aus §§18,19 RVG. Gehört zur Angelegenheit, da nicht in §18 als besondere Angelegenheit aufgeführt.