Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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kathawngr
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#1

14.07.2017, 11:15

Hallo Ihr Lieben, :wink1 :wink2

da wir eine nach Stunden abrechnende Kanzlei sind, ist es immer schwierig wenn wir dann doch einen Fall für die Rechtschutzversicherung haben und den korrekt abrechnen müssen. :oops:

Daher würde ich mich sehr freuen, wenn mir die ein oder andere von euch ein paar Ratschläge bzw. Lösungsvorschläge geben kann. Ich wäre euch wirklich sehr dankbar.

Also zum Thema:

Aufgabe von meinem Chef: "Erstellen Sie eine Gebührenrechnung über 1,5 Geschäftsgebühr (schwierige Angelegenheit) dann eine 1,3 Verfahrensgebühr (Anrechnung nicht vergessen!) und als Vorschuss eine Kostenrechnung für die Terminsgebühr"

Meine Frage ist jetzt aber die, die Gegenseite hat die Teilklage über 90.000,00 EUR erweitert und macht jetzt den gesamten streitgegenständlichen Betrag in Höhe von EUR 266.421,93 geltend.

Welchen Streitwert nehme ich jetzt, bzw. wo rechne ich an. Ich bin heute sehr verwirrt und würd mich sehr über eure Vorschläge freuen. :thx
Honig
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#2

14.07.2017, 11:22

Mein Vorschlag: Geschäftsgebühr nach dem Wert, der außergerichtlich geltend gemacht wurde und Verfahrens- und Terminsgebühr nach dem höhreren Wert.
Tatzina
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#3

14.07.2017, 11:22

Wegen welchen Betrages war dein Chef denn außergerichtlich tätig?
Also wenn er vorher "nur" wegen 90.000 € tätig war, hätte ich diesen Streitwert der Geschäftsgebühr zugrunde gelegt.
Als Streitwert für die Verfahrens- und Terminsgebühr wäre ich von 266.421,93 € ausgegangen.
kathawngr
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#4

14.07.2017, 11:28

Danke für Eure schnelle Antwort :) - mein Chef war außergerichtlich schon über die 266.421,93 tätig. Die Gegenseite hat nun dann erst Teilklage über 90.000,00 eingereicht und hat's nun auf den Gesamtbetrag erhöht. Deswegen komm ich auch etwas mit den Streitwerten durcheinander ..
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#5

14.07.2017, 11:32

Wenn sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich 266.000 EUR im Streit sind, muss Dich der ehemals geringere Wert nicht kümmern.
Tatzina
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#6

14.07.2017, 12:17

Sehe ich auch so.

Alle drei Gebühren nach 266.... € :-D
kathawngr
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#7

14.07.2017, 13:27

Wäre es dann so richtig? Ich hoff ich blamier mich hier jetzt nicht .. aber ohne Erfahrung ist das wirklich nicht leicht .. :-O

Gegenstandswert: EUR 266.421,93
außergerichtliche Tätigkeit:
1,5 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG EUR 3.559,50
Pauschalauslagen gem. 7002 VV RVG EUR 20,00
Zwischensumme EUR 3.579,50
19% Mehrwertsteuer gem. 7008 VV RVG EUR 680,10
Summe EUR 4.259,60
gerichtliche Tätigkeit:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG EUR 3.084,90
./. Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. EUR 1.779,75
4 S. 1VV RVG
Pauschalauslagen gem. 7002 VV RVG EUR 20,00
Zwischensumme EUR 1.325,15
19% Mehrwertsteuer gem. 7008 VV RVG EUR 251,78
Summe EUR 1.576,93

Endsumme EUR 5.836,53
kathawngr
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#8

14.07.2017, 13:36

Tatzina hat geschrieben:Sehe ich auch so.

Alle drei Gebühren nach 266.... € :-D
Wäre es dann so richtig? Ich hoff ich blamier mich hier jetzt nicht .. aber ohne Erfahrung ist das wirklich nicht leicht .. :-O

Gegenstandswert: EUR 266.421,93
außergerichtliche Tätigkeit:
1,5 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG EUR 3.559,50
Pauschalauslagen gem. 7002 VV RVG EUR 20,00
Zwischensumme EUR 3.579,50
19% Mehrwertsteuer gem. 7008 VV RVG EUR 680,10
Summe EUR 4.259,60
gerichtliche Tätigkeit:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG EUR 3.084,90
./. Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. EUR 1.779,75
4 S. 1VV RVG
Pauschalauslagen gem. 7002 VV RVG EUR 20,00
Zwischensumme EUR 1.325,15
19% Mehrwertsteuer gem. 7008 VV RVG EUR 251,78
Summe EUR 1.576,93

Endsumme EUR 5.836,53
Honig
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#9

14.07.2017, 13:38

Sieht gut aus. Hab jetzt allerdings die Beträge selbst nicht überprüft.
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