![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
da wir eine nach Stunden abrechnende Kanzlei sind, ist es immer schwierig wenn wir dann doch einen Fall für die Rechtschutzversicherung haben und den korrekt abrechnen müssen.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn mir die ein oder andere von euch ein paar Ratschläge bzw. Lösungsvorschläge geben kann. Ich wäre euch wirklich sehr dankbar.
Also zum Thema:
Aufgabe von meinem Chef: "Erstellen Sie eine Gebührenrechnung über 1,5 Geschäftsgebühr (schwierige Angelegenheit) dann eine 1,3 Verfahrensgebühr (Anrechnung nicht vergessen!) und als Vorschuss eine Kostenrechnung für die Terminsgebühr"
Meine Frage ist jetzt aber die, die Gegenseite hat die Teilklage über 90.000,00 EUR erweitert und macht jetzt den gesamten streitgegenständlichen Betrag in Höhe von EUR 266.421,93 geltend.
Welchen Streitwert nehme ich jetzt, bzw. wo rechne ich an. Ich bin heute sehr verwirrt und würd mich sehr über eure Vorschläge freuen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)