Abrechnungsproblem Bußgeldsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

08.12.2016, 12:37

Liebe Kolleginnen - auch ich brauch mal eure Hilfe. Bin nach 6 Jahren Familienzeit zurück ins Anwaltsbüro und muss erst mal überall wieder reinfinden. Und gleich die erste Rechnung macht mir etwas Kummer:
Der Mandant hat Fragebogen als Zeuge von Verwaltungsbehörde erhalten. Ihm wird darin ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, welches bei Nachweis mit Bußgeld geahndet werden kann. Er wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt. Wir haben die Akte zur Einsicht angefordert, weil der Mandant nichts in Erinnerung hatte von diesem Tag. Nach Akteneinsicht haben wir den Vorwurf im Namen des Mandanten zurückgewiesen und haben noch weitere Ausführungen zu den Äußerungen des Anzeigeerstatters mit reingenommen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Bei uns steht: "... Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich gem. §170 Abs. 2 StPO i.V.m. §46 Abs.1 OWiG aus tatsächlichen Gründen eingestellt. Es war kein eindeutiger Tatbeweis möglich." Beim Mandanten steht: "Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit" ... etc.
Die vorgeworfene Tat wäre mit 320 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Mo. Fahrverbot bedroht gewesen. Der Mandant ist Arzt, auf seinen Führerschein angewiesen. Es hatte also eine hohe Bedeutung für den Mandanten.
Was darf ich denn abrechnen?
Grundgeb. 5100 100€
Verf.Geb. 5103 160 €
zus. Geb. 5115 160 €
+ Ausl.-P. + MwSt. + 12,-€ Auslagen für AE von der Behörde

Korrekt so? Oder hat sich da auch was geändert in den letzten 6 Jahren ???? :kopfkratz
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
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Anahid
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#2

08.12.2016, 13:48

Keine Bange, alles richtig. :)
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#3

08.12.2016, 14:18

Aber die Übersendungspauschale bitte vor die Umsatzsteuer setzen.
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#4

12.12.2016, 10:07

Vor die Umsatzsteuer????
Die AE-Gebühr ist netto von der Behörde per Stempelaufdruck auf dem Übersendungsschreiben angefordert worden. Die Behörde hat Kopien gefertigt und uns zum Verbleib übersandt. Wir haben für den Mandanten die 12,- € verauslagt, deshalb hätte ich sie ihm jetzt auch so weiterbelastet.

Damals hab ich das auch so an Mandanten weiterbelastet, wie es angefordert wurde. Wie müsste ich das denn buchungstechnisch jetzt handhaben, damit mein Aktenkonto stimmt? :kopfkratz
Mit RA-Micro bin ich noch nicht so vertraut; arbeite erst einen Monat damit. Damals hatten wir NoRA.
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#5

12.12.2016, 10:10

Anahid hat geschrieben:Keine Bange, alles richtig. :)
:thx
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#6

12.12.2016, 10:22

Eine wie jede hat geschrieben:Vor die Umsatzsteuer????
Ja, vor die Umsatzsteuer. Das ist eine steuerpflichtige Auslage des RA, anders als z.b. Gerichtskosten. Erklärung zu RA-Micro z.b.hier.
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#7

12.12.2016, 10:50

Ja, da hat Adora Belle Recht. Ich hatte da leider nicht drauf geachtet. Du musst dem Mandanten die Aktenversendungspauschale mit Mehrwertsteuer berechnen. Also 12,00 € + MwSt
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