Erfolglosigekeitsbescheinigung = Schiedsspruch???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
anri86
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 25.04.2008, 11:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Ebsdorfergrund

#1

22.07.2014, 13:55

Hallo, ich habe zwei kurze Fragen, ich soll ein Schiedsverfahren mit anschließendem Klageverfahren abrechnen, das hab ich aber noch nie gemacht, deswegen bin ich jetzt etwas unsicher.

RA hat einen Termin vor dem Schiedsamt wahrgenommen. Kann ich jetzt auch eine TG abrechnen oder ist eine Erfolglosigkeitsbescheinigung kein Schiedsspruch?

Anschließend wurde noch ein Klageverfahren geführt, was doch bedeutet, dass ich die VG (und gegebenenfalls TG) zwei Mal abrechnen kann, es handelt sich doch immerhin um zwei Verfahren, oder?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

22.07.2014, 16:58

Ein Schiedsverfahren ist kein Gerichtsverfahren, sondern eine außergerichtliche Tätigkeit. Darum kann eine Abrechnung nach Teil 3 des RVG nicht erfolgen. Eine Terminsgebühr gibt es in Teil 2 nicht. Such doch bitte mal in der Forensuche nach Schiedsverfahren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
anri86
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 25.04.2008, 11:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Ebsdorfergrund

#3

23.07.2014, 08:41

Laut § 36 RVG ist es aber ein gerichtliches Verfahren... :shock:
Leider hab ich bei der Forensuche nichts entsprechendes gefunden auf die Schnelle...
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

23.07.2014, 13:13

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
anri86
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 25.04.2008, 11:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Ebsdorfergrund

#5

23.07.2014, 14:23

Danke, aber das ist alles leider noch nach dem alten RVG und nicht nach dem neuen Paragraph 36 RVG...
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

23.07.2014, 18:19

Sorry, hab gedacht ich wäre im anderen Thread. Dann versteh ich aber auch schon Deinen Sachverhalt nicht. Ein gerichtliches Schiedsverfahren endet mit dem Schiedsspruch. Wofür dann die Klage? Oder meinst Du ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
anri86
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 25.04.2008, 11:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Ebsdorfergrund

#7

24.07.2014, 08:55

Das ist ja genau meine Frage, ist die Ausstellung einer Erfolglosigkeitsbescheinigung ein Schiedsspruch? Denn so hat das Schiedsverfahren geendet, deswegen wurde ein Klageverfahren danach eingeleitet.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

24.07.2014, 09:14

Hab mich jetzt mal versucht schlau zu machen. Das was Ihr unter "Schiedsverfahren" versteht, ist wohl so eine Art Schlichtungsstelle. Die gibt es hier nicht. Wenn eine Schlichtung nicht herbeigeführt werden kann, dann erhält die antragstellende Partei eine sog. Erfolglosigkeitsbescheinigung und dann geht man in das normale Klageverfahren über. Das ist für mich aber dann kein Schiedsverfahren im Sinne des § 36 RVG, sondern ein Verfahren vor einer Schiedsstelle, sodass die Tätigkeit als außergerichtliche Tätigkeit nach Nr. 2303 Nr. 4 VV RVG abzurechnen wäre.

Die Schiedsgerichtsverfahren enden mit einem Urteil bzw. Schiedsspruch und sind eigentlich wie normale Klageverfahren zu sehen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten