schiedsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
suekreta
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 02.07.2008, 16:06
Wohnort: Recklinghausen
Kontaktdaten:

#1

15.04.2009, 14:56

huhuuu :)
alsoo, ich hab hier so ne ganz blöde sache...
und zwar geht es um Unterlassung (behauptungen der gegenseite etc.)
die gegenseite haben wir außergerichtlich aufgefordert, die unterlassungserklärung zu unterzeichnen, rückmeldung der gegnerischen anwälte usw.
alsdann haben wir antrag auf einleitung eines schlichtungsverfahrens gestellt, termin wurde anberaumt und letztendlich erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt...
dann haben wir von hier aus klage erhoben, wurde leider abgewiesen und gw auf 4.000,00 € festgesetzt...
meine frage, was kann ich jetzt alles abrechnen, wird i-was angerechnet?!?!?!?!??!nehm ich für die außergerichtliche auch 4000,00 € als gw?!
need help
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 991
Registriert: 24.08.2007, 09:57
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: altasoft

#2

15.04.2009, 15:08

Für die Abmahnung kannst Du eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV berechnen. Da hier § 23 Abs. 1 RVG greift, ist der GW des gerichtlichen Verfahrens auch der GW für die außergerichtliche Tätigkeit des RA, also € 4.000,-.

Für das Schlichtungsverfahren kannst Du eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV abrechnen. GW ist hier wieder € 4.000,-. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV muss gemäß der Anmerkung mit der Hälfte, max. 0,75 angerechnet werden.

Des Weiteren kannst Du noch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV abrechnen und je nachdem, ob auch noch ein Gerichtstermin stattgefunden hat, eine TG.
suekreta
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 02.07.2008, 16:06
Wohnort: Recklinghausen
Kontaktdaten:

#3

15.04.2009, 15:10

also die 2300 wird auf die 2303 angerechnet
und die 2303 auf die 3100?!
gut, dann hab ich das mit dem Wert auch schon mal geklärt, das is supi, danke ;)
suekreta
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 02.07.2008, 16:06
Wohnort: Recklinghausen
Kontaktdaten:

#4

15.04.2009, 15:19

Gegenstandswert: 4.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 318,50 €
Anrechnung gem. Nr. 2303 Satz 2 VV RVG aus
Wert 4.000,00 € gem. § 23 Abs. 1 RVG 0,65 -159,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von
20,00 € bleibt bestehen -
Geschäftsgebühr für Güteverfahren vor einer
Gütestelle § 13, Nr. 2303 Satz 1 Nr. 1 VV RVG 1,5 367,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus
Wert 4.000,00 € 0,75 -183,75 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von
20,00 € bleibt bestehen -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 318,50 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 294,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 955,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.
7002 VV RVG 60,00 €
Zwischensumme netto 1.015,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 192,95 €
Zwischensumme 1.208,45 €
zzgl. Gerichtskostenvorschuss 315,00 €
zzgl. Vorschuss für Schiedsverfahren 50,00 €
Summe 1.573,45 €
abzgl. geleisteter Zahlungen 767,82 €
zu zahlender Betrag 805,63 €
gkutes

#5

15.04.2009, 15:28

ist ein bisschen durcheinandergeraten deine abrechnung =)

müsste also so aussehen
1,3 VV 2300

1,5 VV 2303
-0,65 VV 2300

1,3 VV 3100
-0,75 VV 2303
Antworten