Streitiges Verfahren erzwingen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Eileen
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#1

12.02.2014, 15:33

Hallo Leute!

Ich habe da mal eine Frage...

Gerade eben hat mein Chef mir eine Sache gegeben, wo ich herausfinden soll wie ich die Gegner dazu zwingen kann in das streitige Verfahren zu gehen.
Hier seinen Vermerk:
Wir können die Gegenseite auffordern, die Gerichtskosten einzuzahlen und ihren Anspruch zu begründen. Dieses würde dann beim Amtsgericht Oldenburg sein, so dass wir dann mittels Widerklage die Ansprüche unseres Mandanten geltend machen können.

Wir möchten selber nicht Klage erheben, da dann das zuständige Gericht zu weit weg ist und wir dann die Fahrtkosten nicht bezahlt bekommen.

Mein Chef meinte man kann die Gegenseite dazu zwingen nach dem Widerspruch unseres Mandanten gegen den MB ins streitiges Verfahren zu gehen.
Ich soll jetzt herausbekommen wie das funktioniert... Ich finde aber nichts dazu..

Wäre super wenn Ihr mir helfen würdet!
:thx
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weneste
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#2

12.02.2014, 15:44

Ja, das geht. Haben wir auch schon gemacht.
Haben einfach Schriftsatz ans Streitgericht mit Antrag auf Durchführung streitige Verfahren

VG
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Eileen
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#3

12.02.2014, 15:49

Also können wir jetzt einfach an das Amtsgericht Oldenburg schreiben, dass wir das streitige Verfahren durchführen möchten, obwohl die Gerichtskosten von der Gegenseite noch nicht bezahlt wurden?
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weneste
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#4

12.02.2014, 15:59

Hab grad nochmal in die Akte geschaut.
Bei uns war das Verfahren nach Widerspruch schon ans streitige Gericht abgegeben worden, Anspruch war nur noch nicht begründet.
Dann haben wir einfach den Antrag gestellt.
Wie das ist, wenn die GK noch nicht bezahlt wurde, weiß ich gar nicht.
Sorry
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Tigerle
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#5

12.02.2014, 16:02

schau mal § 696 ZPO, dort steht: ... auf Antrag einer Partei....

sprich egal ob Antragssteller oder Antragsgegner
Eileen
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#6

13.02.2014, 09:59

Jetzt möchte mein Chef nur noch wissen wie teuer dieses für unseren Mandanten wir..
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Tigerle
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#7

13.02.2014, 10:52

er muss die 2,5 Gerichtskosten für das streitige Verfahren vorschießen und dann noch Eure Gebühren an.
Eileen
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#8

13.02.2014, 11:52

Und wie rechne ich diese aus?
Entschuldigung für die ganzen Fragen aber ich bin neu und soetwas habe ich noch nie gemacht :oops:
Silke88
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#9

13.02.2014, 13:45

Für den Widerspruch bekommst die Gebühr 3307. Und fürs gerichtliche die 3100.

Die 2,5 gerichtskosten kannst mit dem streitet ausrechnen.



Habe ich deine fragerichtig verstanden?
Silke88
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#10

13.02.2014, 13:46

Für den Widerspruch bekommst die Gebühr 3307. Und fürs gerichtliche die 3100.

Die 2,5 gerichtskosten kannst mit dem streitet ausrechnen.



Habe ich deine fragerichtig verstanden?
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