Ich habe da mal eine Frage...
Gerade eben hat mein Chef mir eine Sache gegeben, wo ich herausfinden soll wie ich die Gegner dazu zwingen kann in das streitige Verfahren zu gehen.
Hier seinen Vermerk:
Wir können die Gegenseite auffordern, die Gerichtskosten einzuzahlen und ihren Anspruch zu begründen. Dieses würde dann beim Amtsgericht Oldenburg sein, so dass wir dann mittels Widerklage die Ansprüche unseres Mandanten geltend machen können.
Wir möchten selber nicht Klage erheben, da dann das zuständige Gericht zu weit weg ist und wir dann die Fahrtkosten nicht bezahlt bekommen.
Mein Chef meinte man kann die Gegenseite dazu zwingen nach dem Widerspruch unseres Mandanten gegen den MB ins streitiges Verfahren zu gehen.
Ich soll jetzt herausbekommen wie das funktioniert... Ich finde aber nichts dazu..
Wäre super wenn Ihr mir helfen würdet!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)