Abrechnung RA-Gebühren bei Mietaufhebungsvertrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Betzy-aus-dd
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#1

04.09.2013, 16:17

Hallo Ihr Lieben,

ich hab folgende Problematik und steh vollkommen auf dem Schlauch:

Wir sind seit Februar 2013 für Mieter tätig geworden, ursprünglich wg. allgemeiner Problematiken von Modernisierungsarbeiten seitens des Vermieters. Nach vielem drumherum wurde nun in dieser Woche ein Mietaufhebungsvertrag nebst ´ner saftigen Abfindung zu unseren Gunsten (ab)geschlossen. Ich soll nun die Rechnung erstellen und hab absolut keine Ahnung. :oops:

Problem 1: Erstelle ich ´ne Rechnung nach dem alten oder neuen RVG? Ich hätt gedacht, nach dem alten RVG - sind ja seit Februar tätig; RA meint, nach dem neuen RVG - der Abschluss fand ja erst in dieser Woche statt.

Problem 2: Mein RA ist der Meinung, dass ich ´ne Einigungsgebühr aus der Abfindungssumme nehmen soll - ich hätt jetzt die Einigungsgebühr lediglich aus dem allgemeinen Gegenstandswert (= 12fache Nettokaltmiete) genommen, da ja die Höhe des Vergleichsbetrages allgemein hin unrelevant ist. Seh ich das falsch???

Achso, die Tätigkeit war die ganze Zeit außergerichtlich.


:thx
Betzy-aus-dd
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#2

05.09.2013, 08:49

Und, schon jemand ´ne Idee dazu??
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#3

05.09.2013, 08:53

zu Problem 1: Du hast Recht. Mandatserteilung vor dem 01.08, folglich Gebühren bis 31.07.2013. Wäre ja schön, wenn wir die Gebühren immer danach abrechnen dürften, wann das Verfahren beendet wurde.

zu Problem 2: Ich würde hier, so wie du, meinen, dass der Gegenstandswert eine Jahresmiete ist und nicht der Wert über den man sich geeinigt hat.
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(Türkisches Sprichwort)


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#4

05.09.2013, 08:56

:dafuer
Grüße - sansibar
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