ich hab folgende Problematik und steh vollkommen auf dem Schlauch:
Wir sind seit Februar 2013 für Mieter tätig geworden, ursprünglich wg. allgemeiner Problematiken von Modernisierungsarbeiten seitens des Vermieters. Nach vielem drumherum wurde nun in dieser Woche ein Mietaufhebungsvertrag nebst ´ner saftigen Abfindung zu unseren Gunsten (ab)geschlossen. Ich soll nun die Rechnung erstellen und hab absolut keine Ahnung.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Problem 1: Erstelle ich ´ne Rechnung nach dem alten oder neuen RVG? Ich hätt gedacht, nach dem alten RVG - sind ja seit Februar tätig; RA meint, nach dem neuen RVG - der Abschluss fand ja erst in dieser Woche statt.
Problem 2: Mein RA ist der Meinung, dass ich ´ne Einigungsgebühr aus der Abfindungssumme nehmen soll - ich hätt jetzt die Einigungsgebühr lediglich aus dem allgemeinen Gegenstandswert (= 12fache Nettokaltmiete) genommen, da ja die Höhe des Vergleichsbetrages allgemein hin unrelevant ist. Seh ich das falsch???
Achso, die Tätigkeit war die ganze Zeit außergerichtlich.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)