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Re: Terminsgebühr nach neuem Recht

Verfasst: 25.03.2021, 13:56
von Adora Belle
Altes. Genau das steht doch im Abs.2 des §60.

Re: Terminsgebühr nach neuem Recht

Verfasst: 25.03.2021, 14:35
von scully
Es wäre auch sehr schwierig, eine Misch-Rechnung von altem und neuem Recht ins RA-Micro - Geb.-Programm einzugeben... glaube nicht, dass das umsetzbar ist, da die Auswahl des Rechtsstandes vorher erfolgt. Aber zur Not müsste die Rechnung halt "manuell" erstellt werden.

Re: Terminsgebühr nach neuem Recht

Verfasst: 25.03.2021, 15:13
von mrsgoalkeeper
scully hat geschrieben:
25.03.2021, 14:35
Es wäre auch sehr schwierig, eine Misch-Rechnung von altem und neuem Recht ins RA-Micro - Geb.-Programm einzugeben... glaube nicht, dass das umsetzbar ist, da die Auswahl des Rechtsstandes vorher erfolgt. Aber zur Not müsste die Rechnung halt "manuell" erstellt werden.
Es gibt kein "zur Not". Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig!

Re: Terminsgebühr nach neuem Recht

Verfasst: 25.03.2021, 15:16
von scully
Is mir klar... das "zur Not" war für die Umsetzung gemeint... wenn sich solche Sachen nicht über das Geb.-Programm buchen lassen... aber egal... tut eigentlich nichts zur Sache...

Re: Terminsgebühr nach neuem Recht

Verfasst: 25.03.2021, 15:33
von mrsgoalkeeper
scully hat geschrieben:
25.03.2021, 15:16
Is mir klar... das "zur Not" war für die Umsetzung gemeint... wenn sich solche Sachen nicht über das Geb.-Programm buchen lassen... aber egal... tut eigentlich nichts zur Sache...
"solche Sachen" gibt es nicht. Entweder altes oder neues Recht. Eine Vermischung in einer Rechnung, die manuelles Rumbasteln notwendig macht, wird in der Praxis nicht vorkommen.

Re: Terminsgebühr nach neuem Recht

Verfasst: 25.03.2021, 16:06
von Adora Belle
Naja, es sind schon altes und neues Recht in derselben Rechnung anzuwenden. Aber die Frage der Umsetzung in der Software war ja hier gar nicht gestellt.

Re: Terminsgebühr nach neuem Recht

Verfasst: 25.03.2021, 16:09
von Danine
Die manuelle Eingabe hatte ich auch vornehmen wollen, bin dann aber ins Grübeln gekommen bei der Obergrenze. Da haut das nämlich alles überhaupt nicht mehr hin.

Also komplette Abrechnung nach altem Recht.

Vielen Dank.