ich schildere mal kurz mein Problem, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Wir haben in unserer Kanzlei einen Fall, in dem wir eine Klageverfahren (KV) und ein Eilverfahren (EV) haben.
Wir hatten neulich ein Gerichtstermin, wo beide Verfahren, in einem Gerichtstermin, beendet wurden durch einen Vergleich.
EV und KV müssen also abgerechnet werden (Arbeitsrecht)
Streitwertabsichtserklärung haben wir.
Meine Frage ist nun, kann ich 2 Terminsgebühren abrechnen eine für KV und eine für EV?
Oder für EV eine halbe TGs ?
Hier sind mal die Gebühren die ich abrechnen würde:
KV: 3100, 3104, 1000, 7002, 7008
EV: 3100, 3106, 7002, 7008
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.
DANKE
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