Anrechnung GE im KfA, obwohl kein § 15a (2) RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Neffi
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#1

08.11.2017, 16:26

in geistiger Umnachtung habe ich im Januar diesen Jahres einen KfA mit Anrechnung GE gemacht, obwohl weder von Ggs gezahlt wurde, noch ein Titel über die GE vorliegt (RA hat das weder im MB, noch in der Klage geltend gemacht, obwohl wir vorgerichtlich tätig waren).
Der KfB ist an mir vorbeigegangen, weil ich bei Eingang im April länger krank war. Der Sachbearbeiterin der Akte ist es nicht aufgefallen. Akte kam heute aus der ZV zu mir zurück, da irgendwas nicht stimmt. :panik

Ich habe bereits nach einem entsprechenden Thread gesucht und weder hier noch im Internet was dazu gefunden, dass das Versehen noch "geheilt" werden kann.

Nachfestsetzung geht aus meiner Sicht nicht, da ich ja die 1,3 VG voll verlangt hab + Anrechnung 0,65 GE, oder ist das falsch?
Auf § 319 ZPO kann ich mich glaube ich auch nicht berufen, auch wenn der Paragraf laut Haufe (https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20418.html) auf für das Kostenfestsetzungsverfahren gilt... :kopfkratz
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#2

08.11.2017, 17:08

Meiner Meinung nach kannst Du durchaus eine Nachfestsetzung beantragen. Die VG wurde ja een nicht voll verlangt, sondern eben um die (nicht vorzunehmende) Anrechnung gekürzt. Das Gericht hatte also nicht über eine ungekürzte VG zu entscheiden. Ich würds versuchen.
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#3

09.11.2017, 10:05

ich probiers mal :) hoffentlich ist der Rechtspfleger deiner Meinung :D
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SiBa
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#4

09.11.2017, 10:08

Ich sehe das wie Anahid und habe das selber auch schon mal gemacht beim AG Charlotte... (meine Kollegin hatte damals zu viel angerechnet)
Das Gericht hat damals gar nichts dazu gesagt, sondern nur die Gegenseite hat anstandshalber gepöbelt. (hat ihr aber nichts gebracht ;) )
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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