Der KfB ist an mir vorbeigegangen, weil ich bei Eingang im April länger krank war. Der Sachbearbeiterin der Akte ist es nicht aufgefallen. Akte kam heute aus der ZV zu mir zurück, da irgendwas nicht stimmt.
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Ich habe bereits nach einem entsprechenden Thread gesucht und weder hier noch im Internet was dazu gefunden, dass das Versehen noch "geheilt" werden kann.
Nachfestsetzung geht aus meiner Sicht nicht, da ich ja die 1,3 VG voll verlangt hab + Anrechnung 0,65 GE, oder ist das falsch?
Auf § 319 ZPO kann ich mich glaube ich auch nicht berufen, auch wenn der Paragraf laut Haufe (https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20418.html) auf für das Kostenfestsetzungsverfahren gilt...
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