Klage nach Teilzahlung Unfall

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pidellal
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#11

26.06.2014, 11:48

dämliche Zusatzfrage: Wenn die gegn. Versicherung (angenommen nur) die Kosten 2300 voll gezahlt hat und nur reduzierte zahlung auf die HF vorgenommen hat. Würde dann meine Rechnung so aussehen?

Geb. 2300 StW 2650,00
Geb. 3100 StW 585,00

Denn, wenn die Gebühren nicht in der Klage sind, erfolgt ja auch keine Anrechnung, oder? Dann bekomme ich beide Gebühren voll?
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Liesel
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#12

26.06.2014, 11:51

@pidellal: Ihr habt aber schon gegenüber der gegnerischen HP die außergerichtlichen Gebühren aus dem regulierten Wert beziffert?
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#13

26.06.2014, 11:57

Hab ich im Internet gefunden, also nicht vorliegen. :wink:
Ist der falsch?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#14

26.06.2014, 12:02

@Liesel, hab mich gerade nochmal umfassend belesen :wink:

Sind Nebenforderungen, also nicht streitwerterhöhend. Sorry! :D
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#15

26.06.2014, 12:04

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#16

26.06.2014, 12:06

Für die Klage hast du nur einen SW von 250,00 Euro.

Da zwischen 2.300,00 Euro und 2.650,00 Euro kein Gebührensprung da ist, hätte die gegn. HP dann die kompletten außergerichtlichen Gebühren bereits gezahlt.

Auf die 3100 wäre die hälftige GeschG aus 250,00 Euro anzurechnen.
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#17

26.06.2014, 12:27

Ja Liesel, haben wir. Ich wollte es nur vorsorglich wissen, wenn sich mal ein anderer Sachverhalt ergeben sollte
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