dämliche Zusatzfrage: Wenn die gegn. Versicherung (angenommen nur) die Kosten 2300 voll gezahlt hat und nur reduzierte zahlung auf die HF vorgenommen hat. Würde dann meine Rechnung so aussehen?
Geb. 2300 StW 2650,00
Geb. 3100 StW 585,00
Denn, wenn die Gebühren nicht in der Klage sind, erfolgt ja auch keine Anrechnung, oder? Dann bekomme ich beide Gebühren voll?
Klage nach Teilzahlung Unfall
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
@pidellal: Ihr habt aber schon gegenüber der gegnerischen HP die außergerichtlichen Gebühren aus dem regulierten Wert beziffert?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1157
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
@Liesel, hab mich gerade nochmal umfassend belesen
Sind Nebenforderungen, also nicht streitwerterhöhend. Sorry!
Sind Nebenforderungen, also nicht streitwerterhöhend. Sorry!
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Für die Klage hast du nur einen SW von 250,00 Euro.
Da zwischen 2.300,00 Euro und 2.650,00 Euro kein Gebührensprung da ist, hätte die gegn. HP dann die kompletten außergerichtlichen Gebühren bereits gezahlt.
Auf die 3100 wäre die hälftige GeschG aus 250,00 Euro anzurechnen.
Da zwischen 2.300,00 Euro und 2.650,00 Euro kein Gebührensprung da ist, hätte die gegn. HP dann die kompletten außergerichtlichen Gebühren bereits gezahlt.
Auf die 3100 wäre die hälftige GeschG aus 250,00 Euro anzurechnen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)