Höhe Einigungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hawin-84
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#1

04.06.2014, 12:04

Hallo liebe Mitglieder,

im selbstständigen Beweisverfahren beträgt die Einigungsgebühr 1,5. Ist das nicht so, dass sich diese Gebühr auf 1,0 reduziert, wenn dem selbstständigen Beweisverfahren das Klageverfahren folgt?

Danke schon mal ...
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Adora Belle
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#2

04.06.2014, 12:21

Eine einmal angefallene Gebühr kann nicht wieder wegfallen oder reduziert werden.
Hawin-84
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#3

04.06.2014, 12:33

Ok, ich dachte, ich hätte so etwas schon mal gehört, dass die dann reduziert wird?
gkutes

#4

04.06.2014, 12:47

nein, Gebühren werden niemals im nachhinein reduziert.

Gebühren können höchstens angerechnet werden, das ist hier aber auch nicht der Fall
Hawin-84
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#5

04.06.2014, 12:49

:thx
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