Urteilsergänzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sunshine68
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#1

26.03.2014, 13:47

Hallo Leute,

kurze Frage: Bei einem Antrag auf Urteilsergänzung können da irgendwelche Kosten festgesetzt werden? Auf den ersten Blick würde ich meinen eine 0,5. Was meint ihr? Vielen Dank schon mal
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Anahid
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#2

26.03.2014, 13:55

Meiner Meinung nach entsteht dafür keine weitere Gebühr, da es eine Tätigkeit ist, die mit dem Verfahren zusammenhängt (§ 19 I Nr. 6 RVG).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sunshine68
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#3

26.03.2014, 15:45

:thx
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