Hallo Leute,
kurze Frage: Bei einem Antrag auf Urteilsergänzung können da irgendwelche Kosten festgesetzt werden? Auf den ersten Blick würde ich meinen eine 0,5. Was meint ihr? Vielen Dank schon mal
Urteilsergänzung
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 50
- Registriert: 19.07.2011, 19:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Meiner Meinung nach entsteht dafür keine weitere Gebühr, da es eine Tätigkeit ist, die mit dem Verfahren zusammenhängt (§ 19 I Nr. 6 RVG).
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 50
- Registriert: 19.07.2011, 19:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)