Ich habe eine Beitreibungssache gegen 2 Schuldnern, 2 vorgerichtliche Mahnschreiben wurden erstellt, 2 x die Geschäftsgebühr 1,3 aus 2300 RVG berechnet.
Die Schuldner sind Gesamtschuldner. Es kommt zum Mahnbescheid, hier wurde aus 2,6 Geschäftsgebühr angerechnet.
Das Gericht monierte den Mahnbescheid, da die Geschäftsgebühr nur aus 1,3 hätte berechnet werden dürfen.
Auf welche Gesetzesgrundlage basiert die Berechnung, dass die Geschäftsgebühr nur einmal berechnet werden darf mit 1,3 Gebühr
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