Hallo Ihr Lieben, ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Beitreibungssache gegen 2 Schuldnern, 2 vorgerichtliche Mahnschreiben wurden erstellt, 2 x die Geschäftsgebühr 1,3 aus 2300 RVG berechnet.
Die Schuldner sind Gesamtschuldner. Es kommt zum Mahnbescheid, hier wurde aus 2,6 Geschäftsgebühr angerechnet.
Das Gericht monierte den Mahnbescheid, da die Geschäftsgebühr nur aus 1,3 hätte berechnet werden dürfen.
Auf welche Gesetzesgrundlage basiert die Berechnung, dass die Geschäftsgebühr nur einmal berechnet werden darf mit 1,3 Gebühr
Geschäftsgebühr bei mehreren Schuldnern
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- Anahid
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Wie Du selbst schreibst, sind es Gesamtschuldner. Damit haftet jeder von ihnen für den Ausgleich einer Forderung. Damit besteht hier auch nur eine Angelegenheit (nämlich z.B. die Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 €). In derselben Angelegenheit können die Gebühren aber nur einmal entstehen (§ 15 Nr. 2 RVG).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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