Kennziffer beantragen im elektr. Mahnverfahren

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Nika
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#1

10.01.2017, 12:02

Hallo ihr Lieben! :wink1

Mein Chef hat uns das Formular "Antrag auf Erteilung einer Kennziffer für Prozessbevollmächtigte im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren" vorgelegt. Er wollte herausfinden, ob jeder Anwalt eine Kennziffer beantragen muss oder ob die Partner zusammen eine Kennziffer verwenden können. Dafür spricht, dass man als Anrede "Rechtsanwälte" wählen kann. Dagegen spricht, dass man nur eine Kontoverbindung angeben kann, aber jeder Anwalt seine eigene Kontoverbindung hat.

Weiß jemand mehr darüber? Sofern beides möglich ist, würdet ihr auch empfehlen, dass jeder seine eigene Kennziffer verwendet wegen der Bankverbindung?

:thx
Lg, Nika
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#2

10.01.2017, 12:17

Warum erstellst du das selbe Thema nochmal?
http://www.foreno.de/sonstige-edv-bezog ... l#p1959765
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Nika
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#3

10.01.2017, 12:22

Weil es in der falschen Kategorie war, weil wir zuerst annahmen, dass es mit dem beA Verfahren zusammenhängen würde. Also hab ich es nochmal unter dem Thema Mahnverfahren gepostet. Ich schau mal, ob ich das andere Thema löschen kann. ;)
Lg, Nika
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#4

10.01.2017, 12:26

Nein, das kannst Du nicht mehr, sobald da Antworten erfolgt sind. Melde das bei Soenny, sie kann löschen. Und wenn zukünftig etwas falsch eingestellt wurde, kann sie das auch verschieben, wenn man ihr das sagt. ;)
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#5

10.01.2017, 13:59

So ist es, hier

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