elektr. Mahnverf. Antrag auf Erteilung einer Kennziffer

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Nika
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#1

10.01.2017, 09:10

Hallo ihr Lieben!

Mein Chef hat uns das Formular "Antrag auf Erteilung einer Kennziffer für Prozessbevollmächtigte im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren" vorgelegt. Er wollte herausfinden, ob jeder Anwalt eine Kennziffer beantragen muss oder ob die Partner zusammen eine Kennziffer verwenden können. Dafür spricht, dass man als Anrede "Rechtsanwälte" wählen kann. Dagegen spricht, dass man nur eine Kontoverbindung angeben kann, aber jeder Anwalt seine eigene Kontoverbindung hat.

Weiß jemand mehr darüber?

Ich werde ihm bis dahin empfehlen, dass jeder eine eigene Kennziffer beantragt.

:thx
Zuletzt geändert von Nika am 10.01.2017, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
Lg, Nika
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#2

10.01.2017, 09:33

Die Kennziffer für das automatische Mahnverfahren hat aber doch nichts mit dem beA zu tun. :kopfkratz
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Nika
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#3

10.01.2017, 09:39

Ohje. Entschuldige, wir haben das so aufgefasst. Ich habe das Thema mal geändert :thx

Aber wie ist das denn nun mit der Kennziffer - sollte jeder seine eigene Ziffer beantragen?
Lg, Nika
Fischerin

#4

10.01.2017, 20:44

Eine Kennziffer für die Kanzlei als ganzes reicht. Dann gibt es auch keine Probleme, wenn der Sachbearbeiter einmal wechselt.
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