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Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 21.10.2016, 12:49
von Pretty Belinda
Hallöchen,
ich habe hier eine Sache wo ich einen Mahnbescheid beantragen soll, um die Verjährung zu hemmen.
Es geht darum, dass während eines Mietverhältnisses Beschädigungen an Türzargen / Türen vorgenommen wurden und Malerkosten. Dazu noch Nebenkosten, die ich aber unter "Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten -" setzen würde.
Aber für die Beschädigungen etc. weiß ich nicht genau. Ist das Schadensersatz aus Vertrag (Mietvertrag) oder Miete (sonstige)???
Der Rest scheidet meiner Meinung nach aus... bin mir aber unsicher...
Und wie muss ich das genau bezeichnen? Meiner Meinung nach muss das konkret bezeichnet sein, damit die Verjährungshemmung eintritt. Reicht dann die Katalognummer mit deren eigenem Text?

(den MB beantrage ich über das Programm AnNoText und dann über EGVP)

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
LG
Pretty Belinda

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 21.10.2016, 13:41
von Anahid
Schadensersatz aus (Miet)Vertrag sollte ausreichend bezeichnet sein.

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 21.10.2016, 14:01
von Pretty Belinda
Vielen Dank für die schnelle Antwort
:thx

LG
Pretty Belinda

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 02.02.2018, 10:11
von rena
Hallo zusammen,

ich einen Anspruch aus rückständiger Miete und dann Kosten für Instandsetzung der Mieträume nach Auszug (Schadenersatz). Das eine hängt von einer Gegenleistung ab, die bereits erbracht ist, das andere nicht. Muss ich jetzt zwei Häkchen setzen???

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 02.02.2018, 10:35
von Sonnenkind
Für mich ist das beides abhängig. Der Vermieter hat ja die Räume wieder instand gesetzt bzw. setzt diese instand und erbringt somit Leistung.

Beachte aber die kurze Verjährung bei deinem Schadenersatz!

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 02.02.2018, 10:35
von AliceImWunderland
Wie kommst du darauf, dass der eine Anspruch von einer Gegenleistung abhängt?

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 02.02.2018, 10:44
von AliceImWunderland
Habe mich gerade vielleich mißverständlich ausgedrückt:

Das Mahnverfahren ist ja nur zulässig, wenn die geforderte Zahlung keine Leistung des Antragstellers mehr voraussetzt, wenn also der Antragsteller seine Leistung bereits erbracht hat oder wenn die Forderung keine Gegenleistung erfordert (wie z.B. beim Schadensersatz aus Vorfall).

Ob man beide Kästchen ankreuzen kann, weiß ich nicht. Glaube ich aber nicht. Es gibt bestimmt eine Monierung. Ich würde in deinem Fall ankreuzen, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt.

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 02.02.2018, 10:51
von rena
Naja, die Mietzahlung hängt ja von der Gegenleistung ab, dass ich die Mieträume als Vermieter zur Verfügung stelle und diese ist bereits erbracht. So dachte ich. Hmm, also trotzdem das ohne Gegenleistung ankreuzen?

Re: Katalognummer MB wg. Schadensersatz/Miete?

Verfasst: 02.02.2018, 11:23
von Sonnenkind