erhöhungsgebühr

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Gast

#1

05.06.2007, 15:59

wie ist das mit der erhöhungsgebühr nochmal bei anteiliger Geschäftsgebühr?

also kostenrechnung
1,3 GB
0,3 EG
Ausl.
MWSt. 16%

nehme ja dann ne 0,75 GB, volle auslagen und aus der zwischensumme die MWSt. und wie wird die EG mit einbezogen voll, also 0,3?

bitte helft mir ganz schnell :)
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Curry
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#2

05.06.2007, 16:02

Ich verstehe grad gar nicht, was du meinst, bzw. wozu du das brauchst.
Curry

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Bärchen

#3

05.06.2007, 16:05

Möchtest du die Verfahrensgebühr und auf die Geschäftsgebühr anrechnen? Ich verstehe dich auch nicht wirklich
StineP

#4

05.06.2007, 16:06

angerechneter meinst du vielleicht??

Die Erhöhungsgebühr ensteht in jedem Verfahren neu in voller Höhe. Übrigens ist die Hälfte von 1,3 GG 0,65 und nicht 0,75...
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Pepsi
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#5

05.06.2007, 16:16

sie wollte wohl folgendes sagen:

1,3 Geschäftsgebühr+
0,3 Erhöhungsgebühr
Ausl
MwSt

ob bei der Anrechnung die EG VOLL mit angerechnet wird, oder nicht

(wenn ichs richtig verstanden habe..)
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cappie
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#6

05.06.2007, 16:18

Das hab ich auch so verstanden. Ich würd's so machen

1,3 GG - erhöht um 0,3
Auslagen
1,3 VG - erhöht um 0,3
0,75 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4)
Auslagen
MWSt
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Curry
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#7

05.06.2007, 16:18

Also wenn es so ist, wie du es sagst, Pepsi, dann würde ich sagen, dass die 0,3 Gebühr zu gleichen Teilen angerechnet wird, wie die GG - bei Anrechnung auf VG also zur Hälfte:

1,3 GG = 0,65 GG
0,3 EG = 0,15 EG
Curry

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#8

05.06.2007, 16:19

@cappie: würdest du bitte die von dir benutzte Software im Profil eintragen

@Stine: übrigens kannst du jetzt auch deine Software auswählen :-)
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#9

05.06.2007, 16:20

Ach ja, da es ja insgesamt 0,8 ergibt, darf dann nur 0,75 angerechnet werden.
Curry

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StineP

#10

05.06.2007, 16:22

Die Erhöhungsgebühr wird NICHT angerechnet.

1,3 GG
0,3 EG
Auslagen


1,3 VG
- 0,65 GG
0,3 EG
usw
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