Erledigung sofortige Beschwerde?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
woaini
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 31.03.2010, 19:17
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Dresden

#1

03.06.2011, 10:50

Hallo an alle,

ich hoffe, ihr könnt mir kurz helfen:

Kann man eine sofortige Beschwerde, die gegen ein KFB eingelegt worden ist (§ 11 I RPflG + § 567 ZPO) für erledigt erklären - also Beschwerde nicht zurücknehmen? Wenn ja, gibt es ein Gesetzestext oÄ dazu? Wie sieht es dann mit der Kostentragungspflicht aus?

Habe schon im Internet gesucht, nur leider noch nichts gefunden.

Bin für jeden Hinweis dankbar :D
Benutzeravatar
Aurora-Sun
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 14.04.2009, 14:43
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinRa

#2

03.06.2011, 15:29

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=5&t=46967" target="blank

In diesem Thread haben wir auch darüber diskutiert wer denn nun die Kosten nach Erledigung der sofortigen Beschwerde zu tragen hat, vllt. hilft Dir das ein wenig weiter!?
Antworten