Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung

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Kayusha
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#1

22.02.2011, 16:03

Kurze Sachverhaltsschilderung:

Wir reichen Klage ein über Räumung und Zahlung. (GW 2.640,00 € bzw. 870,00 € = 3510,00 €)
Gegner erklärt keine Verteidigungsabsicht, es ergeht VU.
Gegner legt Einspruch über 210,00 € ein.
Wir erweitern die Klage um 730,00 €.
Es kommt zum Termin.
Im Termin kommt es zum Vergleich: Räumung, Zahlung über 1.460,00 €.

Ich würde jetzt im KfA so abrechnen:

1,3 VG aus dem höchsten anhängigen Wert 3.510,00 + 730,00 =4.240,00 €)
1,2 TG auch aus 4.240,00 €
1,0 EG auch aus 4.240,00 €
PET
USt
GK

Oder muss ich die Terminsgebühr "splitten" in
0,5 TG aus 3.510,00 €
und 0,7 TG aus 870,00 € + 730,00 €
und nach 15 III überprüfen; weil der Gegner nur Einspruch über die 210,00 € eingelegt hat?!

:thx schonmal!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
gkutes

#2

22.02.2011, 16:37

nur kurz zur Begrifflichkeit: du rechnest in einem KFA nicht ab, sondern "machst geltend"

so, dann sehe ich leider bei deinen Werten nicht so ganz durch. Wie ist das genau zu verstehen?
Gegner legt Einspruch über 210,00 € ein.
bleibt es über den Rest bei dem VU?
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Kayusha
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#3

22.02.2011, 16:46

Das 1. VU erging über die Räumung und die begehrten 870,00 €.
Dann wurde Einspruch über 210,00 € der 870,00 € eingelegt.
Klageerweiterung über weitere 730,00 €.
Der Rest wie oben. (Also Termin und Vergleich im Termin)

Danke für Deine Berichtigung bzgl. der Abrechnung/Geltendmachung im KfA ;-)
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gkutes

#4

22.02.2011, 16:54

nochmal anders gefragt - ihr habt also jetzt einen VU über Räumung und Zahlung 660 UND einen Vergleich vorliegen?

mE sieht der KFA derzeit so aus

1,3 VG aus 4240
0,5 TG aus 3510
1,2 TG aus 940
§ 15 III RVG
EG aus 940
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Kayusha
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#5

22.02.2011, 17:17

Das VU entscheidet über die Räumung und Zahlung in Höhe von 870 €.
Dann Einspruch über 210,00 € der im VU zugesprochenen 870 €.
Im Termin wurde sich dann verglichen.
Das VU bleibt also nicht bestehen.

Vergleich: Der Beklagte verpflichtet sich die Wohnung zu räumen. Der Beklagte zahlt zum Ausgleich der Klageforderung an den Kläger einen Betrag von 1.460 €
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs.

Ich kann den GW der TG nicht ganz nachvollziehen. Klar 730 + 210, aber warum rechne ich die ursprünglichen 870 nicht noch dazu??
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gkutes

#6

22.02.2011, 17:33

du brauchst dich nicht wiederholen :lol:

also - wenn der Gegner nur einen Teil des VU anficht/anfechtet ( :roll: ) dann muss doch das VU über den Rest bestehen bleiben!? Das kapier ich grad nicht.

zur TG
alles was VOR Einspruch streitig war, gibt die 0,5
alles NACH Einspruch, gibt die 1,2 - und das ist mE nur noch 210 + erhöhung 730
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Kayusha
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#7

22.02.2011, 17:44

Sorry, ich wollt mich nicht wiederholen, mich nur nochmal erklären :)

Also, ich hab jetzt nochmal nachgesehen, und hier steht nirgendwo, dass das VU im Übrigen aufrechterhalten bleibt.
(kann gut sein, dass Du mich jetzt für vollkommen bekloppt hältst :) )
Aber Du hast natürlich Recht, denn de facto ist es ja so - "im Übrigen" bedeutet ja die Räumung - und die ist ja sowohl im VU als auch im Vergleich mit drin.
Oder hab ich Dich jetzt schon wieder falsch verstanden?!
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gkutes

#8

22.02.2011, 18:02

hm... aber irgendwo muss doch der Rest, gegen den der Beklagte nicht Einspruch eingelegt hat, hin sein. Irgendeinen Beschluss oder ähnliches muss es doch geben. Sonst wäre ja der bereits "gewonnene" Betrag iHv 660 € (870-210) weg, futsch, verschollen :D

und die Räumung habt ihr ja eigentlich auch schon tituliert. Die hätte im Vergleich nicht mehr auftauchen müssen.

weißt du wie sich die der Zahlungs-Betrag im Vergleich über 1.460,00 € zusammensetzt?

findest du vielleicht noch ein Schreiben, wo der Gegner doch noch gegen den Rest Einspruch einlegt? Damit wäre uns sehr geholfen :mrgreen: :mrgreen:

PS: ich möchte betonen, dass ich dich in keinster Weise für bekloppt halte :!:
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Kayusha
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#9

22.02.2011, 18:28

Also ein Einspruch über den Restbetrag wurde definitiv nicht eingelegt.

Einen Beschluss darüber dass das VU im Übrigen aufrechterhalten bleibt gibt es auch nicht.

Ich kann nur aus unserem Schriftsatz auf den Einspruch hin herauslesen, dass er nicht wie behauptet 210 €, sondern nur 140 € gezahlt hat.
Aber das bringt uns ja nicht wirklich weiter.

Ich schätze, ich werde morgen nochmal mit dem Chef sprechen müssen, wie er auf den Vergleichsbetrag gekommen ist (er ist Eigentümer des Hauses in dem der Beklagte wohnt und wird sich dabei schon irgendwas gedacht haben)

Tut mir leid, dass ich Dich so aufhalte....!!!
Lieben Dank!
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gkutes

#10

22.02.2011, 20:11

wenn der VU wirklich nicht mehr existiert (warum auch immer 8) )
dann wäre der KFA so wie von dir in #1 oben (also ohne Splitten) zu stellen.

Ich führe sehr gerne Fachgespräche :mrgreen:
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