§ 932 Erwerb des Eigentums von einem Nichtberechtigten / Prü

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#1

29.04.2015, 14:53

Hallo, ich weiß, das hier ist die falsche Rubrik für meine Frage, aber ich habe leider keine passende gefunden.
Ich habe nächste Woche meine Abschlussprüfung und habe eine Frage zur Regelung des § 932:
Da steht ja (sinngem.), dass Eigentum erworben wird, wenn er zu der Zeit der Übereignung in gutem Glauben war.

Heißt das also, wenn korrekt übereignet wurde, also der Erwerber vom nichtberechtigten Veräußerer das Eigentum "bekam" und er in gutem Glauben war, und jetzt angenommen (so eine Prüfungsaufgabe) nach z. B. drei Tagen der Erwerber erfährt, dass die Sache dem Verkäufer nur geliehen und der mithin gar nicht Eigentümer war, dass der Erwerber dennoch das Eigentum behält oder dieses infolge der (nachträglichen, also nach Übereignung gefolgten) Bösgläubigkeit doch nicht begründet wird?


Danke im Voraus ;-)
Dane129
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#2

29.04.2015, 15:59

Interessante Frage, auch wenn eine derartige Prüfungsfrage aber in der Abschlussprüfung gewiss nicht dran kommen wird, da sie viel zu kompliziert ist.

Um deine Fragestellung trotzdem aufzulösen: Es ist auf den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung abzustellen, wenn der Käufer in diesem Zeitpunkt in gutem Glauben war, ist das Eigentum an der Sache wirksam übertragen. Bösgläubigkeit nach dem entsprechenden Zeitpukt ist unschädlich.
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#3

01.05.2015, 00:41

Ja, wahrscheinlich nicht, aber mich hats einfach interessiert :-D
Vielen Dank!!! :-)
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