Hilfe! VU kassiert, weil Verteidigung an falsches Gericht

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Noreia
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#1

29.08.2012, 14:47

Ich hab ein ziemlich großes Problem...

Wir haben eine Akte mit Mahnverfahren gehabt, daher war zur Akte natürlich das Mahngericht (AG Hagen) gespeichert.... nun ist es ins gerichtliche Verfahren übergagengen da wir Einspruch eingelegt haben gegen dem MB (Mandant ist Schuldner/Beklagter)...

So nun ist Schreiben vom Gericht gekommen, 2 Wochen Verteidigungsanzeige, 4 Wochen Klageerwiderung....alles gut...alles notiert.

Nun habe ich aber nict direkt das neue Gericht eingetragen und meine Kollegin hat daraufhin die Verteidigungsanzeige an das Mahngericht geschickt, statt an das "normale" Gericht.

Meine Frage ist nun ob man hier noch was retten kann oder ob wir mit dem VU leben müssen....
Jupp03/11

#2

29.08.2012, 14:53

Widerspruch gegen MB oder Einspruch gegen VB
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#3

29.08.2012, 14:57

Widerspruch MB, sorry ;)
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#4

29.08.2012, 14:59

VU schon erlassen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Jupp03/11

#5

29.08.2012, 15:03

Einspruch gegen VU und Vollstreckungsschutz beantragen.
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#6

29.08.2012, 15:07

Jupp03/11 hat geschrieben:Einspruch gegen VU und Vollstreckungsschutz beantragen.
Dürfte m.E. aber nur gehen, wenn die Einspruchsfrist für das VU noch nicht abgelaufen ist.
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#7

29.08.2012, 15:15

Ja VU ist erlassen habe wir heute erst bekommen... aber ist doch unsere Schuld, wenn wir so "blöd" sind die Verteidigungsanzeige ans falsche Gericht zu schicken oder?
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#8

29.08.2012, 15:17

Natürlich ist das Eure Schuld, aber das ändert doch nichts dran, dass man Rechtsmittel einlegen kann. :wink: Das Rechtsmittel richtet sich ja gegen den Anspruch, der dem VU zugrunde liegt. :wink:
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Jupp03/11

#9

29.08.2012, 15:17

Noreia hat geschrieben:Ja VU ist erlassen habe wir heute erst bekommen... aber ist doch unsere Schuld, wenn wir so "blöd" sind die Verteidigungsanzeige ans falsche Gericht zu schicken oder?
und deshalb rechtskräftig werden lassen?
Also schleunigst und nicht beim AG Hagen :mrgreen: vortragen.
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#10

29.08.2012, 15:18

Schon, aber "Blödheit" schließt die Einlegung des Einspruchs nicht aus :mrgreen:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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