Ich hab ein ziemlich großes Problem...
Wir haben eine Akte mit Mahnverfahren gehabt, daher war zur Akte natürlich das Mahngericht (AG Hagen) gespeichert.... nun ist es ins gerichtliche Verfahren übergagengen da wir Einspruch eingelegt haben gegen dem MB (Mandant ist Schuldner/Beklagter)...
So nun ist Schreiben vom Gericht gekommen, 2 Wochen Verteidigungsanzeige, 4 Wochen Klageerwiderung....alles gut...alles notiert.
Nun habe ich aber nict direkt das neue Gericht eingetragen und meine Kollegin hat daraufhin die Verteidigungsanzeige an das Mahngericht geschickt, statt an das "normale" Gericht.
Meine Frage ist nun ob man hier noch was retten kann oder ob wir mit dem VU leben müssen....
Hilfe! VU kassiert, weil Verteidigung an falsches Gericht
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VU schon erlassen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Dürfte m.E. aber nur gehen, wenn die Einspruchsfrist für das VU noch nicht abgelaufen ist.Jupp03/11 hat geschrieben:Einspruch gegen VU und Vollstreckungsschutz beantragen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Natürlich ist das Eure Schuld, aber das ändert doch nichts dran, dass man Rechtsmittel einlegen kann. Das Rechtsmittel richtet sich ja gegen den Anspruch, der dem VU zugrunde liegt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
und deshalb rechtskräftig werden lassen?Noreia hat geschrieben:Ja VU ist erlassen habe wir heute erst bekommen... aber ist doch unsere Schuld, wenn wir so "blöd" sind die Verteidigungsanzeige ans falsche Gericht zu schicken oder?
Also schleunigst und nicht beim AG Hagen vortragen.
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Schon, aber "Blödheit" schließt die Einlegung des Einspruchs nicht aus
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