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Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 12:27
von Rehlein87
Hallo,
habe mal eine kurze Frage: Wir haben Klage erhoben über einen Betrag von EUR 200.000. Nun hat das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen über einen Betrag von lediglich EUR 10.000. Dann können wir doch als Kläger doch jetzt auch ganz normal Berufung einlegen oder?
Vielleicht klingt die Frage grad ein wenig blöd, aber heute ist irgendwie nicht so mein Tag. :-?

Wäre nett, wenn mir schnell jemand antworten könnte.

Lieben Dank schon mal im Voraus. :wink2

Re: Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 12:31
von samsara

Re: Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 12:31
von Soenny
Was ist denn mit dem Rest der Klageforderung passiert?

Re: Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 12:35
von Anahid
Für mich stellt sich die Frage, warum ich als Kläger gegen ein Anerkenntnisurteil Berufung einlegen soll. :kopfkratz :augenreib

Re: Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 12:37
von samsara
Anahid hat geschrieben:Für mich stellt sich die Frage, warum ich als Kläger gegen ein Anerkenntnisurteil Berufung einlegen soll. :kopfkratz :augenreib
Bezüglich der Restforderung wird wohl eine Klageabweisung ergangen sein :kopfkratz

Re: Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 12:50
von Soenny
Es könnte aber auch sein, daß der Gegner den Betrag anerkannt hat und über den Rest wird weiter verhandelt :kopfkratz

Re: Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 13:21
von Anahid
Dass es sich wohl um ein Teilanerkenntnisurteil handelt, hab ich auch bemerkt. So wie Rehlein das oben ausführt, liest sich das aber, als wenn sie Berufung gegen das Anerkenntnisurteil einlegen will.

Re: Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.02.2015, 13:32
von Soenny
Neee, sie fragt, ob sie Berufung einlegen kann, aber so lange man nicht weiß, was mit dem Rest passiert ist, kann man das einfach nicht beantworten ;)