Berufung gegen teilweise stattgegebener Klage

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esmiralda
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#1

16.02.2011, 11:08

Hallo @ alle...

Ich hab ein Urteil bekommen, in welchem uns auch der Großteil der Forderung zugesprochen wurde. Im Übrigen wurde die Klage allerdings abgewiesen. Unser Mandant will nun Berufung einlegen. Muss ich da irgendwas beachten? Oder ganz normal Berufung einlegen?

Vielen Dank für Eure Antworten!
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Adora Belle
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#2

16.02.2011, 11:28

Du mußt prüfen, ob überhaupt Berufung möglich ist, insbesondere den Wert der Beschwer.
esmiralda
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#3

16.02.2011, 12:06

Es geht noch um ca. 40.000,00 €... Muss ich außerdem auf was achten? Oder kann ich ganz normal Berufung einlegen (Standard halt?)
gkutes

#4

16.02.2011, 12:08

eine Standardberufung wird wohl eher nicht richtig sein, wenn du nur gegen einen Teil des Urteils Berufung einlegen willst.
esmiralda
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#5

16.02.2011, 12:13

Namens und kraft erteilter Vollmacht des Berufungsklägers legen wir gegen das am ......verkündete und am .......zugestellte Urteil des Landgerichts

Berufung

ein.

Eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils ist beigefügt.

Die Stellung der Anträge und deren Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

So also nicht? Wie soll ich das denn formulieren?
esmiralda
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#6

16.02.2011, 12:55

Unter was muss ich denn gucken, um hierzu überhaupt irgendetwas herauszufinden? teilweise Berufung, Teilberufung bringt bei der suche keine Ergebnisse.
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Adora Belle
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#7

16.02.2011, 13:03

Habt Ihr kein Formularbuch oder sowas?

In meinem steht als Formulierungsvorschlag

wird beantragt,

teilweise abändernd den Beklagten zu verurteilen, über den erstinstanzulich zuerkannten betrag hinaus weitere 40.000 EUR nebst Zinsen seit ... zu zahlen.


Wenn Du ohne Antrag Berufung einlegen willst, würde ich in etwa schreiben

lege ich Berufung ein, soweit die Klage abgewiesen wurde.
esmiralda
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#8

16.02.2011, 13:05

Nein haben wir leider mal so gar nicht :oops:

Aber das ist echt gut!!!

Vielen lieben :thx
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pippilotta1512
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#9

22.02.2011, 15:37

Also, ich hab' zwar einen ganzen Stapel Formularbücher, aber helfen tun die mir auch nicht...

folgender Fall: Wir sind Beklagte, Klage wurde teilweise stattgegeben, unsere Widerklage vollständig abgewiesen. Wir sollen Berufung einlegen (erstmal nur wg. der Frist und dann wird nochmal geguckt, ob wirklich sinnvoll). Widerklage ist wohl schon klar, dass das nichts wird, also soll die Berufung gleich nur gegen den stattgegebenen Teil der Klage. Kann ich folgendes nehmen?

lege ich namens der Beklagten und Berufungsklägerin gegen das am ... verkündete und am ... zugestellte Urteil des Landgerichts .., AZ.: ..., Berufung ein, soweit darin der Klage stattgegeben wird. Die Berufung richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Abweisung der Widerklage.

Im Fornularbuch gab's so nen Passus, das Berufung nur Fristwahrend eingelegt wird und Gg erstmal bitte keinen ProzBev beauftragen soll, ob der sich dran hält, ist natürlich ne andere Frage...

:thx schon mal

LG Pippilotta
esmiralda
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#10

23.02.2011, 10:27

Hallo,

ja das hört sich doch gut an... Bei meinem obigen Fall ist es so, dass mein Chef gesagt hat, dass ich ganz normal Berufung einlegen soll, ohne Einschränkung. Das wäre am sichersten. Ansonsten müsste er da noch was nachprüfen, wohl fallbezogen.

Ich hab früher oft die Gegenseite angeschrieben und gebeten sich noch nicht zu bestellen, da die Berufung nur fristwahrend eingelegt wird. Hat eigentlich immer funktioniert!

Lg
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