Hallo,
habe mal eine kurze Frage: Wir haben Klage erhoben über einen Betrag von EUR 200.000. Nun hat das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen über einen Betrag von lediglich EUR 10.000. Dann können wir doch als Kläger doch jetzt auch ganz normal Berufung einlegen oder?
Vielleicht klingt die Frage grad ein wenig blöd, aber heute ist irgendwie nicht so mein Tag.
Wäre nett, wenn mir schnell jemand antworten könnte.
Lieben Dank schon mal im Voraus.
Anerkenntnisurteil
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Was ist denn mit dem Rest der Klageforderung passiert?
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Für mich stellt sich die Frage, warum ich als Kläger gegen ein Anerkenntnisurteil Berufung einlegen soll.
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Bezüglich der Restforderung wird wohl eine Klageabweisung ergangen seinAnahid hat geschrieben:Für mich stellt sich die Frage, warum ich als Kläger gegen ein Anerkenntnisurteil Berufung einlegen soll.
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Es könnte aber auch sein, daß der Gegner den Betrag anerkannt hat und über den Rest wird weiter verhandelt
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Dass es sich wohl um ein Teilanerkenntnisurteil handelt, hab ich auch bemerkt. So wie Rehlein das oben ausführt, liest sich das aber, als wenn sie Berufung gegen das Anerkenntnisurteil einlegen will.
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Neee, sie fragt, ob sie Berufung einlegen kann, aber so lange man nicht weiß, was mit dem Rest passiert ist, kann man das einfach nicht beantworten
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