GW bei gesetzlichen Unterhalt

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Ekonex
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#1

17.04.2008, 17:02



Ich habe am Dienstag meine erste Arbeit zum Thema RVG (Bin Azubi, 2 Lehrjahr) geschrieben.Hab nun folgende Frage:

Unterhalt für ZWEI Kinder 195 montlich plus Rückstand von 3 Monaten:

Meine Lösung: 195 x 12 + 195 x3 nochmal mal zwei! weil 2 Kinder sind???

Ist das so richtig. Aber ich frag mich wenn es 9 Kinder sind, ist der GW dann nicht zu hoch? Und in welchen Gesetz steht das genau?

Danke für die Hilfe!!
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Strubbel
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#2

17.04.2008, 17:08

Fündig wirst du im GKG, ca. § 42 rum.

Deine Lösung ist richtig.

Der Unterhalt für ein Jahr plus die Rückstände und zwar für jedes Kind. Du darfst dann nur nicht noch eine Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber nehmen!

So macht man das auch bei 9 Kindern, wobei mich die Vorstellung 9 Kinder zu haben und vom Mann verlassen zu werden, schon etwas erschreckt ;)

Ach ja und natürlich noch :welcome
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Ekonex
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#3

17.04.2008, 17:16

Wow ging ja schnell danke schön...... :blumen

Ja war ja jetzt nur theoretisch gedacht :idea:, aber glaub mal es gibt Männer die sind noch schlimmer :cry:


Naja kann ja jetzt nur ne EINS werden :lol:
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Strubbel
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#4

17.04.2008, 17:18

Wenn du den Rest auch richtig hast, dann ja ;)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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