GW bei gesetzlichen Unterhalt
Ich habe am Dienstag meine erste Arbeit zum Thema RVG (Bin Azubi, 2 Lehrjahr) geschrieben.Hab nun folgende Frage:
Unterhalt für ZWEI Kinder 195 montlich plus Rückstand von 3 Monaten:
Meine Lösung: 195 x 12 + 195 x3 nochmal mal zwei! weil 2 Kinder sind???
Ist das so richtig. Aber ich frag mich wenn es 9 Kinder sind, ist der GW dann nicht zu hoch? Und in welchen Gesetz steht das genau?
Danke für die Hilfe!!
- Strubbel
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Fündig wirst du im GKG, ca. § 42 rum.
Deine Lösung ist richtig.
Der Unterhalt für ein Jahr plus die Rückstände und zwar für jedes Kind. Du darfst dann nur nicht noch eine Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber nehmen!
So macht man das auch bei 9 Kindern, wobei mich die Vorstellung 9 Kinder zu haben und vom Mann verlassen zu werden, schon etwas erschreckt
Ach ja und natürlich noch
Deine Lösung ist richtig.
Der Unterhalt für ein Jahr plus die Rückstände und zwar für jedes Kind. Du darfst dann nur nicht noch eine Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber nehmen!
So macht man das auch bei 9 Kindern, wobei mich die Vorstellung 9 Kinder zu haben und vom Mann verlassen zu werden, schon etwas erschreckt
Ach ja und natürlich noch
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]