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Hinterlegung bei Gericht pfänden

Verfasst: 16.07.2023, 19:22
von Ella75
Hallo,

Haben PfüB gegen Drittschuldner beantragt, dieser ist aber noch nicht zugestellt . Unser Mandant hat jetzt irgendwo die Info her bekommen, dass der Drittschuldner die ersten beiden Raten, die er aus einen Urteil an den Schuldner zahlen muss, beim Gericht hinterlegt hat. Kann ich das hinterlegte Geld jetzt für unseren Mandanten pfänden? Und wenn ja wie?

Re: Hinterlegung bei Gericht pfänden

Verfasst: 16.07.2023, 20:42
von legalspecialist
Hallo,

Drittschuldner ist das jeweilige Bundesland, bei dessen AG die Hinterlegungsstelle eingerichtet ist, nicht die Hinterlegungsstelle. Das jeweilige Landesrecht bestimmt weiterhin, wer das Land als Drittschuldner vertritt.
Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs des Schuldners auf Ausübung der Beteiligtenrechte bewirkt, dass der Gläubiger anstelle des Schuldners als Empfangsberechtigter des hinterlegten Geldes nun gegenüber der Hinterlegungsstelle einen Antrag auf Auszahlung des hinterlegten Betrags stellen kann (§ 836 ZPO). Hierzu muss er zugleich das Original des zuvor erlassenen und der Hinterlegungsstelle zugestellten PfÜB vorlegen.

Der PfÜB-Anspruch ist unter "G" in dem Formular wie folgt einzutragen:

Anspruch G
(Hinweis: betrifft Anspruch an weitere Drittschuldner bzw. schon aufgeführte Drittschuldner, soweit Platz unzureichend)

der Anspruch auf Auszahlung zugunsten des Schuldners bei der Hinterlegungsstelle unter dem Az. … hinterlegter und künftig zu hinterlegenden Geldbeträge
der Anspruch des Schuldners auf Ausübung der Beteiligtenrechte im Hinterlegungsverfahren vor der Hinterlegungsstelle, Az. …


Zitiert: Hinterlegter Geldbetrag: Das ist bei der Pfändung zu beachten

Re: Hinterlegung bei Gericht pfänden

Verfasst: 27.07.2023, 09:46
von Ella75
Also muss ich den PfüB dann an das Bundesland stellen wo die Hinterlegungsstelle ist? Z.b wenn beim AG Lüdinghausen was hinterlegt wurde , ist dann Drittschuldner Land NRW? Und stelle ich dann dort bei dem Gericht direkt den PfüB oder trotzdem beim Sitz des Schuldners? Oder muss ich die Auszahlung nur beantragen?

Re: Hinterlegung bei Gericht pfänden

Verfasst: 27.07.2023, 10:00
von Anahid
Mit Forensuche hättest Du das hier gefunden: viewtopic.php?t=8054. Da dann wichtig Beitrag #9 und damit sollte Deine Frage eigentlich beantwortet sein.