Pfändung bei Hinterlegungsstelle des Gerichts möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

01.08.2007, 13:09

Hallo alle miteinander,

folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Wir haben Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die gemäß § 19 BRAGO erlassen wurden. Vor kurzem haben wir erfahren, dass zu Gunsten des Kostenschuldner bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Tiergarten ein ziemlich hohen Geldbetrag hinterlegt ist. Dieser steht dem Kostenschuldner zu, konnte aber nicht ausgezahlt werden, da der Aufenthaltsort unbekannt ist.

Nun meine Frage (oder besser die meines Chefs):

Kann man dieses Geld mit Hilfe eine Pfänders pfänden? Leider ist uns kein Aktenzeichen bekannt!

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe ^.^
StineP

#2

01.08.2007, 13:13

Ich glaube, das geht nicht. Die Hinterlegungsstelle ist an sich kein Drittschuldner, sondern mehr ein Treuhänder, der als Bindeglied zwischen 2 Parteien gilt.
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Curry
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#3

01.08.2007, 13:16

Das würde ich auch so sehen. Ich glaube wirklich nicht, dass man das pfänden kann. Aber vielleicht weiß es ja auch jemand besser.
Curry

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Gast

#4

01.08.2007, 13:43

Du musst den Auszahlungsanspruch Eures Schuldners gegen die Hinterlegungsstelle pfänden. Das geht.
Gast

#5

01.08.2007, 13:56

Ortrun hat geschrieben:Du musst den Auszahlungsanspruch Eures Schuldners gegen die Hinterlegungsstelle pfänden. Das geht.
Läuft das dann im Wesentlichen wie ein normaler Pfänder oder muss ich was bestimmtes beachten?
StineP

#6

01.08.2007, 14:48

Hm, das würde mich auch mal interessieren.

Vielleicht einfach mal anrufen und auf dumm stellen und fragen, wie das läuft.
Gast

#7

01.08.2007, 14:51

Doch, das geht. Wir hatten das auch mal. Ich müßte nur mal nachschauen, wo ich das hatte...
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Curry
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#8

01.08.2007, 14:52

Das ist ja interessant, hätte ich nicht gedacht.
Curry

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Gast

#9

01.08.2007, 15:00

Genau hier ist es, DS ist Land....., vertreten durch die Hinterlegungsstelle bei dem Amtsgericht in ........, diese vertreten durch den Direkto, Straße, Ort und bei Anspruch: "auf Auszahlung der (auch) zugunsten des Schuldners bei der Hinterlegungsstelle bei dem AMtsgericht hinterlegten Geldbeträge und auf Herausgabe anderer hinterlegter Sachen, auch bezgl. derjenigen Beträge und Sache, die erst künftig hinterlegt werden".

Das wars. Und er ging problemlos durch. Am besten ist aber, vorausgesetzt du weißt es, den Anspruch zu begründen, warum er hinterlegt wurde. Vielleicht kriegst du tel das Az. raus. Viel Glück :andiearbeit
Gast

#10

01.08.2007, 15:32

Hey,

vielen Dank romy80. Das hat mir sehr weitergeholfen.
Ich hoffe dass es klappt!
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