Titelzustellung an Minderjährigen
Verfasst: 28.05.2020, 15:54
Gehe ich richtig in der Annahme, dass man einer minderjährigen Person einen Vollstreckungstitel zustellen lassen kann bzw. gegen den/die Minderjährige/n dann auch vollstrecken kann, und dass im ZVA unter A6 (Gesetzlicher Vertreter des Schuldners) Vater und Mutter einzutragen ist (für beide Eltern fehlt ja der Platz)?
Wie ist das beim Vollstreckungstitel? Muss ich auf diesen auch vermerken "vertreten durch den gesetzlichen Vertreter ....(Name des Vaters oder der Mutter)...."? Oder wie macht ihr das??
Für Euer Feedback bedanke ich mich schon mal im Voraus!!!
Wie ist das beim Vollstreckungstitel? Muss ich auf diesen auch vermerken "vertreten durch den gesetzlichen Vertreter ....(Name des Vaters oder der Mutter)...."? Oder wie macht ihr das??
Für Euer Feedback bedanke ich mich schon mal im Voraus!!!