Hallihalllo QQ
Ich bin Azubine im 2. Jahr und fange jetzt eben richtig mit Abrechnen an.. folgendes Problem:
1. ZV-Auftrag: 15.01.2019 (danach stellt sich raus Schuldner is verzogen)
2. ZV-Auftrag: 07.03.2019 (danach Schuldner erneut verzogen)
3. ZV-Auftrag: 27.03.2019
Ich weiß dafür fällt die Gebühr 3309 jeweils für ZV + VAK an. Nur.. das kann ich unmöglich 3x abrechnen oder?? Vor allem da es bei allen drei verschiedene GW sind.
Ich bin dankbar für jede Hilfe!
ZV 3x abrechnen???
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sehr richtig. Die Gebühren für den Kombiauftrag entstehen in diesem Fall nur einmal. Wobei ich die VAK auch nur dann abrechne, wenn das Verfahren dazu eingeleitet wurde.
Du kannst aber - erst recht wenn jetzt erst die ZV erfolgreich war - aus dem Wert für den zuletzt erteilten Auftrag abrechnen. Das sollte ja auch Bestandteil des Auftrags gewesen sein.
Siehe auch hier:
viewtopic.php?t=45996
Zuletzt geändert von icerose am 06.11.2019, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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hier kannst du auch noch reinschauen:
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Heißt das, es entsteht schon 3x 3309 aber nur einmal VAK oder an sich nur einmal ZV + VAK?icerose hat geschrieben: ↑06.11.2019, 13:49sehr richtig. Die Gebühren für den Kombiauftrag entstehen in diesem Fall nur einmal. Wobei ich die VAK auch nur dann abrechne, wenn das Verfahren dazu eingeleitet wurde.
Du kannst aber - erst recht wenn jetzt erst die ZV erfolgreich war - aus dem Wert für den zuletzt erteilten Auftrag abrechnen. Das sollte ja auch Bestandteil des Auftrags gewesen sein.
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Wenn der Schuldner verzieht, löst der neue Auftrag an die neue Adresse keine neuen Gebühren aus. Also gibt es nur einmal Gebühren für den ZV-Auftrag und einmal für die Vermögensauskunft.
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