Abrechnung ZV-Auftrag kombiniert mit Vermögensauskunft

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Chrystalbe
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#1

27.01.2014, 11:36

Hallo Leute :wink2

ich habe da ein kleines Problem bei einer Abrechnung.

Ich habe einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den Schuldner gemacht, darin habe ich auch gleich die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. (Machen wir immer so)

Nun soll ich die Sache abrechnen und frage mich, ob ich hier die 0,3-Verfahrensgebühr ZV Nr. 3309 doppelt kriegen kann, weil es ja zwei Maßnahme sind, oder ob ich die nur einmal in Rechnung stellen darf, weil es ja ein Kombi-Auftrag ist? :?:

Ich habe das in der Schule so gelernt, dass bei so einem o. g. Kombi-Auftrag diese Gebühr nur einmal anfällt, weil es ja beides in einem Schriftsatz beantragt wird. Meine Kollegin ist da aber anderer Meinung.

Hilfe wäre super!
:thx
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Morgenmuffel
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#2

27.01.2014, 12:05

Du kriegst die Nr. 3309 nur dann doppelt, wenn auch der Auftrag zur Vermögensauskunft ausgeführt wird. Dazu reicht schon, wenn Termin bestimmt wird. Also ich rechne die nur ab, wenn der GV irgendwas wegen der Vermögensauskunft schreibt, z. Bsp. dass er Termin bestimmt hat oder er die Unterlagen an das AG weitergeleitet hat zur Übersendung des Vermögensverzeichnisses. Ich glaube, dass wurde neulich erst in einem Thread hier gefragt. Guck mal in der Suchfunktion! :?
Aber die Gebühr hat man, seit es die Kombi-Aufträge gibt, schon immer doppelt gekriegt. Jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt. Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren :wink:
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#3

27.01.2014, 12:23

Ja, sowas meinte meine Kollegin auch schon :)

Was soll man machen, wenn man das in der Schule so beigebracht bekommt? :-|

Vielen Dank für die Auskunft!
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#4

27.01.2014, 12:23

Sollte auch kein Vorwurf sein :oops: Die Lehrer wissen auch nicht alles :smile:
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#5

27.01.2014, 12:29

Morgenmuffel hat geschrieben:Sollte auch kein Vorwurf sein :oops: Die Lehrer wissen auch nicht alles :smile:

Habe ich auch nicht als Vorwurf angesehen :p Neeein, das stimmt, wissen tun die nicht alles, seltsam ist es nur trotzdem, da dieser "Lehrer" der das bei uns unterricht auch Rechtsanwalt ist :shock:
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#6

27.01.2014, 12:35

Na na, auch die Anwälte wissen nicht alles :mrgreen:

RVG für Anfänger von Enders kann ich für den Fall echt empfehlen. Der war (oder ist noch immer) Bürovorsteher und erklärt in dem Buch wirklich gut und ausführlich. Nicht nur für Anfänger geeignet 8)
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