Hallo Leute
ich habe da ein kleines Problem bei einer Abrechnung.
Ich habe einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den Schuldner gemacht, darin habe ich auch gleich die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. (Machen wir immer so)
Nun soll ich die Sache abrechnen und frage mich, ob ich hier die 0,3-Verfahrensgebühr ZV Nr. 3309 doppelt kriegen kann, weil es ja zwei Maßnahme sind, oder ob ich die nur einmal in Rechnung stellen darf, weil es ja ein Kombi-Auftrag ist?
Ich habe das in der Schule so gelernt, dass bei so einem o. g. Kombi-Auftrag diese Gebühr nur einmal anfällt, weil es ja beides in einem Schriftsatz beantragt wird. Meine Kollegin ist da aber anderer Meinung.
Hilfe wäre super!
Abrechnung ZV-Auftrag kombiniert mit Vermögensauskunft
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 17.07.2013, 12:05
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
_________________________________________________________________________________
"After a while you learn the difference between holding a hand and falling in love. You begin to learn that kisses don't always mean something. Promises can be broken just as quickly as they are made and goodbyes really are forever"
♥
"After a while you learn the difference between holding a hand and falling in love. You begin to learn that kisses don't always mean something. Promises can be broken just as quickly as they are made and goodbyes really are forever"
♥
- Morgenmuffel
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 535
- Registriert: 07.06.2011, 14:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Du kriegst die Nr. 3309 nur dann doppelt, wenn auch der Auftrag zur Vermögensauskunft ausgeführt wird. Dazu reicht schon, wenn Termin bestimmt wird. Also ich rechne die nur ab, wenn der GV irgendwas wegen der Vermögensauskunft schreibt, z. Bsp. dass er Termin bestimmt hat oder er die Unterlagen an das AG weitergeleitet hat zur Übersendung des Vermögensverzeichnisses. Ich glaube, dass wurde neulich erst in einem Thread hier gefragt. Guck mal in der Suchfunktion!
Aber die Gebühr hat man, seit es die Kombi-Aufträge gibt, schon immer doppelt gekriegt. Jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt. Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren
Aber die Gebühr hat man, seit es die Kombi-Aufträge gibt, schon immer doppelt gekriegt. Jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt. Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 17.07.2013, 12:05
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja, sowas meinte meine Kollegin auch schon
Was soll man machen, wenn man das in der Schule so beigebracht bekommt?
Vielen Dank für die Auskunft!
Was soll man machen, wenn man das in der Schule so beigebracht bekommt?
Vielen Dank für die Auskunft!
_________________________________________________________________________________
"After a while you learn the difference between holding a hand and falling in love. You begin to learn that kisses don't always mean something. Promises can be broken just as quickly as they are made and goodbyes really are forever"
♥
"After a while you learn the difference between holding a hand and falling in love. You begin to learn that kisses don't always mean something. Promises can be broken just as quickly as they are made and goodbyes really are forever"
♥
- Morgenmuffel
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 535
- Registriert: 07.06.2011, 14:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Sollte auch kein Vorwurf sein Die Lehrer wissen auch nicht alles
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 17.07.2013, 12:05
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Morgenmuffel hat geschrieben:Sollte auch kein Vorwurf sein Die Lehrer wissen auch nicht alles
Habe ich auch nicht als Vorwurf angesehen :p Neeein, das stimmt, wissen tun die nicht alles, seltsam ist es nur trotzdem, da dieser "Lehrer" der das bei uns unterricht auch Rechtsanwalt ist
_________________________________________________________________________________
"After a while you learn the difference between holding a hand and falling in love. You begin to learn that kisses don't always mean something. Promises can be broken just as quickly as they are made and goodbyes really are forever"
♥
"After a while you learn the difference between holding a hand and falling in love. You begin to learn that kisses don't always mean something. Promises can be broken just as quickly as they are made and goodbyes really are forever"
♥
- Morgenmuffel
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 535
- Registriert: 07.06.2011, 14:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Na na, auch die Anwälte wissen nicht alles
RVG für Anfänger von Enders kann ich für den Fall echt empfehlen. Der war (oder ist noch immer) Bürovorsteher und erklärt in dem Buch wirklich gut und ausführlich. Nicht nur für Anfänger geeignet
RVG für Anfänger von Enders kann ich für den Fall echt empfehlen. Der war (oder ist noch immer) Bürovorsteher und erklärt in dem Buch wirklich gut und ausführlich. Nicht nur für Anfänger geeignet
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)