Drittschuldner hat zu viel gezahlt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
kejjeb
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 11.06.2018, 16:16
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT

#1

11.06.2018, 16:32

Hallo :wink2

Folgender Fall derzeit in unserem Büro:

Gläubigerin erwirkt 2002 einen Unterhaltstitel. Der Schuldner zahlte nicht oder unregelmäßig. Gläubigerin leitet daraufhin 2004 über ihre damalige RAin die Pfändung der rückständigen Unterhaltsbeträge (Lohnpfändung) ein. Im PÜ ist ebenfalls der laufende Unterhalt angegeben.

Pfändbare Beträge werden direkt auf das Konto der Gläubigerin gezahlt.

Die Gläubigerin hatte dann keinen Kontakt mehr zu ihrer RAin. Die Pfändung lief und lief und lief. Ende 2012 gab es einen Arbeitgeberwechsel, der neue Arbeitgeber zahlte weiterhin an die Gläubigerin. Ohne Rechtsgrundlage! Im PÜ steht schließlich nicht er.

Unsere Mandatin versicherte uns, sie dachte, dass alles rechtens läuft. Als Laie hat sie natürlich von nichts eine Ahnung... Außerdem ging sie davon aus, dass wenn alles bezahlt ist, die Pfändung vom Schuldner oder Drittschuldner gestoppt wird.

Jetzt bekam sie Post von einer Anwältin des Schuldners, da die Pfändung immer noch läuft. Die Anwältin bittet um Übersendung einer Fordungsaufstellung.

Mir liegt die Akte jetzt auf dem Tisch. Ich erstelle gerade diese Aufstellung. Die erste Hochrechnung ergibt wohl eine Überzahlung von 15.000,- Euro. :schock

Ich frage mich allerdings: Muss der Drittschuldner nicht haften? Er zahlte ja ohne Rechtsgrundlage weiterhin an die Gläubigerin. Im Titel ist schließlich der erste Arbeitgeber..... Und wie sieht es mit der Haftung des Schuldners aus? Er hätte ja was sagen können.... :nachdenk

Mein Chef will erstmal wissen, von wieviel Geld wir hier reden...

Was sagt ihr zu dem Fall?
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

11.06.2018, 23:24

Woher kommt denn die Überzahlung? Den Titel hat er ja anscheinend nicht abändern lassen. Oder steht im Titel ...nur zahlbar bis .... Eine rückwirkende Abänderungsklage gibt es nicht. Das sollte dein Chef ja wissen. Der Schuldner muss seinem neuen Arbeitgeber ja irgendwas gesagt haben, sonst wüsste dieser nichts von der Pfändung. Wurden tatsächlich nur rückständige oder laufende Unterhaltszahlungen gepfändet? lt. Pü doch laufend. Da brauchen wir mehr input. Ansonsten http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 13-10.html
Bild
kejjeb
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 11.06.2018, 16:16
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT

#3

12.06.2018, 18:09

Ich habe jetzt in der Forderungsaufstellung zunächst den bis zum Beginn der Pfändung rückständigen und sodann laufenden Unterhalt bis zum Beginn der Ausbildung eingestellt. Und dann sämtliche Zahlungen - bis jetzt. So kam der Betrag der Überzahlung raus. Es ist natürlich noch strittig, inwieweit der Schuldner während der Ausbildung noch hätte zahlen müssen.

Darum geht's jetzt aber zunächst nicht. Deswegen grobe Hochrechnung bis zum Beginn der Ausbildung des Kindes.

Die Mandantin geht davon aus, auch wir, dass der Schuldner seinem neuen Arbeitgeber von der Pfändung erzählt hat und somit der neue Arbeitgeber weiter Zahlungen leistete. Obwohl er nicht im PÜ als Drittschuldner aufgeführt ist und somit gar nicht zahlen hätte dürfen. Könnte man so dem Drittschuldner nicht etwas "ankreiden"? Oder plump gesagt: Ist hier dann nicht der Schuldner selbst an der Situation schuld? Er hätte ja gar nichts dem neuem Chef mitteilen müssen.

Also: Es wurde erst rückständiger und dann laufender Unterhalt viele Jahre lang, bis jetzt, gepfändet.

Mein Chef meinte jetzt, dass ich mal überlegen soll, was wir jetzt für Optionen haben. Ich habe ihm bisher von der ersten Hochrechnung berichtet.

Mir tut die Mandantin sehr leid. Sie hatte keine Fordungsaufatellung o.Ä. gemacht, weil sie, wie gesagt, davon ausging, dass die Zahlungen nach Begleichung der Schuld aufhören.

Hätte der alte Arbeitgeber nur bis zum Arbeitgeberwechsel gezahlt und der neue nicht mehr, wäre es auch quasi eine +/-Null- Rechnung geworden. Zu den Zeitpunkt war fast alles beglichen.

Inwieweit ist jetzt wer Schuld? Muss die Gläubigerin, unsere Mandantin, nun einfach zurückzahlen und fertig? Kann man sie nicht noch irgendwie schützen? Wenn nach Pfändung weitergezahlt wird, kann man es nicht vielleicht als Schenkung ansehen? Schließlich kommt die Zahlung nicht mehr vom "richtigen" Drittschuldner.... So meine Gedankengänge.

Danke!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

12.06.2018, 19:04

Das ist doch mal wieder ein Ding für den Chef, und nicht für die ReNo.

Erstmal ist nicht zu viel gepfändet, weil beim neuen AG gar keine Pfändung bestand. Dann hatte die Mandantin auch weiterhin möglicherweise noch Unterhaltsansprüche. Und letztlich gibt es auch Möglichkeiten, dass sie die Beträge nicht zurückzahlen muss, selbst wenn kein Anspruch mehr bestand. Aber wie gesagt, m.E. Chefsache.
SteffiG2018
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 13.04.2018, 10:40
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

12.06.2018, 19:11

Der neue Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer ggü; der neue Arbeitgeber wiederum hat gg eure Mdtin Anspruch auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung - vielleicht ist da ja was verjährt?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#6

12.06.2018, 19:11

Ist denn sicher, daß es keinen Pfüb gegen den neuen AG des SC gibt? Das alles scheint ja schon ewig her zu sein. Jedenfalls vertrackte Sache. Mir viel als erstes Entreicherung ein, aber darüber soll sich dein Chef mal Gedanken machen ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#7

12.06.2018, 23:34

241 FamFG, 818 4 BGB :pfeif
Bild
Antworten