Zwangsgeldbeschluss beitreiben
- Ciara
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Natürlich kann das Zwangsgeld vollstreckt werden. Das wird wie jede andere Geldforderung auch vollstreckt. Der einzige Unterschied ist, dass bei Beitreibung das Geld nicht dem Mandanten sondern der Staatskasse zusteht.
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Ich nochmal:
Hat noch nie jemand einen PfÜB gemacht mit Kontenpfändung zugunsten der Staatskasse? Mein Chef weicht nicht davon ab, dass das geht. Ich kann aber leider nichts finden. Hat jemand eine Idee, wie ich das mit dem tollen Formular hinbekomme?
Hat noch nie jemand einen PfÜB gemacht mit Kontenpfändung zugunsten der Staatskasse? Mein Chef weicht nicht davon ab, dass das geht. Ich kann aber leider nichts finden. Hat jemand eine Idee, wie ich das mit dem tollen Formular hinbekomme?
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http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... ung-f42137
http://www.foreno.de/inkasso-und-mahnve ... t6473.html
Es bringt nur eurem Mandanten nichts wie gesagt. Ich denke, ihr wollt dass der Schuldner auszieht?
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Es bringt nur eurem Mandanten nichts wie gesagt. Ich denke, ihr wollt dass der Schuldner auszieht?
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Jaein. Die Räume die er räumen soll, liegen in einem Haus, was der Sohn seinerzeit übertragen bekommen hat. Deswegen soll er ja quasi nur räumen und weil der Schuldner eben nicht räumt, soll das Zwangsgeld mittels PfÜB vollstreckt werden, damit der Schuldner mal etwas unternimmt.
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Wie trage ich das den nun in den neuen tollen Formularen ein?Ciara hat geschrieben:Natürlich kann das Zwangsgeld vollstreckt werden. Das wird wie jede andere Geldforderung auch vollstreckt. Der einzige Unterschied ist, dass bei Beitreibung das Geld nicht dem Mandanten sondern der Staatskasse zusteht.
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Ich würde als Bankverbindung die der Staatskasse angeben.Binchen24 hat geschrieben:Wie trage ich das den nun in den neuen tollen Formularen ein?Ciara hat geschrieben:Natürlich kann das Zwangsgeld vollstreckt werden. Das wird wie jede andere Geldforderung auch vollstreckt. Der einzige Unterschied ist, dass bei Beitreibung das Geld nicht dem Mandanten sondern der Staatskasse zusteht.
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Oder du schreibst in das Feld auf der Seite 9, dass das eingetriebene Zwangsgeld an die Staatskasse abzuführen ist.
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Auf Seite 2 Bankverbindung des Amtsgerichts, Landeskasse .... und unten nochmal Hinweis Gläubiger AG XY. Wird bei uns sonst nicht erlassen
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nein, welchen Antrag? da ist ein leeres Feld da trage ich ein "Gläubiger Amtsgericht XY", ein GVZ weiss eigentlich dass Zwangsgeld kein Rechtsanwalt bekommt. Das ergibt sich aus dem Beschluss