Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nika
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#1

15.03.2017, 11:54

Hallo schon wieder.

In einer Zwangsvollstreckungssache von uns ist eine Zwangsvollstreckungsgebühr Nr. 3309 RVG entstanden. Diese haben wir noch nicht festsetzen lassen gegen die Mandantin. Kann man die beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen? Meine Kollegin weiß nicht weiter und ich bin leider komplett ahnungslos, was ZV betrifft.

:thx
Lg, Nika
Hühnerhaufen
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#2

15.03.2017, 12:35

Warum wollt Ihr denn diese Gebühr festsetzen lassen? Konntet ihr sie beim Schuldner nicht eintreiben und Mandant will Eure Rechnung nicht bezahlen?

Gruß
Hühnerhaufen
Nika
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#3

15.03.2017, 13:40

Gaaanz genau so ist es.
Lg, Nika
Hühnerhaufen
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#4

15.03.2017, 13:48

Da hat meine Glaskugel ja gut funkioniert 8)

Bin der Meinung beim Prozessgericht, da es eine Honorarforderung ist.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#5

15.03.2017, 13:52

§ 11 Abs. 1 RVG => "Gericht des ersten Rechtszugs"
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