Zwangsvollstreckung in Pferde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Findik
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#1

18.03.2015, 11:55

Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Ich muss einen Zwangsvollstreckungsauftrag in einen bzw. mehrere Pferde machen. Habe sowas noch nie gemacht. Ich weiß nur, dass man dafür nicht das gewöhnliche ZV-Formular nutzen kann. Habe im Internet bereits recherchiert, aber bisher nur ein veraltetes Muster gefunden, welches auch nicht mehr gültig ist.

Kann mir jemand sagen, wo ich so ein Muster für solch eine Vollstreckung finde?
Liebe Grüße
Findik

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alraune
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#2

18.03.2015, 12:26

Was meinst Du denn mit "gewöhnlichem ZV-Formular"? Einen Sachpfändungsauftrag macht man m.E. nicht auf einem Formular, sondern als Text.

Bei der Pfändung von Pferden kann ich mich aus einem Seminar dunkel zurückerinnern, dass man dafür sorgen muss, dass die Pferde artgerecht untergebracht werden (Kostenfaktor!). Und man muss natürlich genau wissen, welches Pferd zu pfänden ist und es entsprechend beschreiben (Geschlecht, Alter, Abstammung, Farbe, Abzeichen etc.). Den Abstammungsnachweis nebst Equidenpass würde ich mitpfänden, der gehört zum Pferd (ist praktisch dessen Personalausweis).

Hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=30170 hat ein GV schon mal etwas dazu geschrieben.

Hier http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... ers-f42185 ist etwas dazu erklärt, der Musterantrag stammt allerdings noch aus BRAGO-Zeiten.

Ich würde mal mit dem GV telefonieren, der für den Ort des Stalles zuständig ist. Der kann Dir sicherlich weiterhelfen.
Katharina80
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#3

18.03.2015, 12:28

Ich nehme den ganz normalen Sachpfändungsauftrag und ergänze diesen wie folgt:

Namens und in Vollmacht des Gläubigers wird beantragt, den Titel erforderlichenfalls zuzustellen und nachstehende Aufträge durchzuführen (Zutreffendes ist angekreuzt):

Es wird beantragt,

den Hannoveraner Hengst „...“, Lebensnummer . Farbe: , Merkmale: , zu pfänden und die Verwertung durch Zwangsversteigerung zu betreiben.

Standort des Pferdes:

Gleichzeitig wird schon jetzt beantragt, das Pferd freihändig zu verkaufen. Ein Kaufinteressent für das Pferd ist vorhanden.

Hat bis jetzt immer ohne Probleme geklappt
Findik
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#4

18.03.2015, 12:51

@alraune: Also für die Sachpfändungsauftrag gibt es ein Formular, welches man sich auch auf den Gerichtsseiten runterladen kann.

Ihr habt mir sehr geholfen. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Findik

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tiko73

#5

18.03.2015, 18:46

Findik hat geschrieben:@alraune: Also für die Sachpfändungsauftrag gibt es ein Formular,
Das man aber nicht benutzen muss.

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spatzenbaer
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#6

25.09.2015, 12:00

Bin gerade auf diesen Beitrag gestoßen. Habe nun auch das Vergnügen ein Pferd pfänden zu müssen. Ich habe gerade mit dem zuständigen GV telefoniert und der hat sich total blöd angestellt. Wahrscheinlich ist er angesäuert, dass jetzt Arbeit auf ihn zukommt. Er hat gesagt, ich soll das Pferd mal pfänden und dann sehen wir weiter! Mit der bloßen Pfändung ist es ja nicht getan, unser Mandant will ja Geld sehen. Sollte ich nicht gleich auch mit beantragen, das Pferd zu verwerten? Wurde auch oben in dem Beitrag erwähnt. Hat jemand einen nützlichen Tipp für mich. Die Schuldnerin ist einfach nur dreist. Sie hat im Vermögensverzeichnis angegeben, dass das Pferd aufgrund einer Erkrankung nicht zuchttauglich und auch zur Reitausbildung tauglich wäre. Jetzt haben wir festgestellt, dass ihre Tochter an Reitturnieren teilnimmt. Wir haben die Schuldnerin auch schon bzgl. einer Strafanzeige deswegen angeschrieben. Keine Reaktion.
pitz
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#7

25.09.2015, 13:21

spatzenbaer hat geschrieben:Die Schuldnerin ist einfach nur dreist. Sie hat im Vermögensverzeichnis angegeben, dass das Pferd aufgrund einer Erkrankung nicht zuchttauglich und auch zur Reitausbildung tauglich wäre. Jetzt haben wir festgestellt, dass ihre Tochter an Reitturnieren teilnimmt. Wir haben die Schuldnerin auch schon bzgl. einer Strafanzeige deswegen angeschrieben. Keine Reaktion.
Wie lernt man es in der Schule? Es gibt nichts auf der Welt, wo mehr gelogen wird... :verdaechtig
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AliceImWunderland
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#8

25.09.2015, 13:29

Bitte auch unbedingt daran denken, den Pferdepass mitzupfänden. Ohne Pferdepass wird eine Verwertung schwierig.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#9

25.09.2015, 13:35

Das Dokument für die Pferde nennt sich Equidenpass.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#10

25.09.2015, 13:46

Ich glaube, das ist jetzt die neue Bezeichnung. Ich kenne noch den Pferdepass. Steht auch auf dem Dokument drauf. Zur Sicherheit sollte man bei der ZV vielleicht beide Bezeichnungen nehmen.

http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... oUCh3PJQEO
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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