Pfändung eines Pferdes in einer Reitanlage

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Marleen
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#1

12.06.2009, 11:37

Hallo Leute,

da mir bei meiner Frage von gestern leider keiner helfen konnte, hoffe ich, dass diese etwas leichter ist. ;-)

Die Detektive unseres Mandanten haben herausgefunden, dass der Schuldner in einer Reitanlage ein Pferd stehen hat. Das soll nun gepfändet werden. Hat jemand von euch schon mal so etwas gemacht?

Es handelt sich ja hier nicht um ein unpfändbares "Haustier" oder? Der Wert wird auf ca. 3.000 € geschätzt.

Wie würdet ihr den Antrag formulieren? Gibt es Muster?
GV Alt
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#2

12.06.2009, 12:30

§§ 808, 809 ZP0: Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten:
Die vorstehenden Vorschriften sind auf die Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden, entsprechend anzuwenden.

Das Pferd befindet sich in der Reitanlage im Gewahrsam des Betreibers - eines Dritten. Er muß der Pfändung/Herausgabe des Pferdes zustimmen, sonst wäre eine Pfändung nicht zulässig.

Stimmt er zu, kann der GV das Pferd pfänden, mit dem Betreiber einen "Verwahrvertrag" abschließen und Verst.-Termin bestimmen. Für die Kosten der Verwahrung (Fütterung+Pflege bis zum Verst.-Termin) und evtl. Bewertung durch Gutachter wird der GV einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Teuer wird es, wenn das Pferd in dieser Zeit erkrankt und ein Tierarzt gerufen werden muß.

Es reicht ein formloser Antrag an die GV-Verteilungsstelle, das dem Schuldner gehörnde Pferd (Beschreibung) in der Reitanlage in XY zu pfänden und zu verwerten.
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Silke81
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#3

12.06.2009, 12:31

Ich würde ggf. überlegen, ob ich nicht eine "Pfändung unter eigener Verwertung" machen würde. Habt ihr vielleicht nen Käufer für das Pferd, der das für diesen Preis pfänden würde? Ansonsten wäre die Verwertung ja doch recht schwierig ;-)
Marleen
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#4

12.06.2009, 13:17

@GV Alt:
Das war auch mein erster Gedanke, dass ich es sicher über so eine Pfändung machen muss, da es sich ja im Gewahrsam eines Dritten befindet.
Auf der anderen Seite habe ich mir dann überlegt, dass sich der Schuldner dort ja eine Box gemietet hat, zu der er jederzeit Zugriff und Zutritt hat, d.h. dass sich das Pferd nicht wirklich im GEWAHRSAM des Stallbesitzers befindet.

Das ist ja ähnlich, wie bei einer Wohnungsmiete. Wenn man dort etwas pfänden will, dann macht man das ja üblicherweise auch nicht über den Vermieter oder? In beiden Fällen gibt es zwar - so denke ich - ein Vermieterpfandrecht, aber ich bin nicht (mehr) der Meinung, dass sich das Pferd im Gewahrsam eines Dritten befindet.

Wie siehst du das?
Marleen
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#5

12.06.2009, 16:21

Also ich hab es jetzt erst einmal als ganz stinknormalen Sachpfändungsauftrag gemacht und dann die Pfändung des Pferdes noch näher konkretisiert. Mal schauen ob mein Chef es so akzeptiert. ;-)
Und vor allem ob es der GVZ so hinnimmt. Ich glaub das nämlich noch nicht, weil ich denke dass uns dazu die notwendigen Angaben des Pferdes fehlen. Wir haben ja nur den Namen und die Adresse des Reitstalls. :-/

Aber wenn es durchgeht, meld ich mich auf alle Fälle nochmal. Kann ja sein, es muss mal wieder jemand ein Pferd pfänden! ;-)

Schönen Feierabend an alle!
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#6

12.06.2009, 16:39

Wir haben neulich auch ein Pferd im Vermögensverzeichnis gehabt und überlegt ob wir pfänden. Zum Antrag kann ich Dir leider nichts sagen, das weiss ich nicht.

Für uns spielten aber die Überlegungen eine Rolle, wie man es verwertet. Handelt es sich um ein Zuchtpferd? Denn wie schon von einem anderen Poster erwähnt, fallen ja auch Tierarztgebühren, Futter pp. an. Falls sich kein Käufer findet, kann es ja durchaus sein, dass es zum Pferdeschlachter gehen muss..... - Bitte nicht falsch verstehen -

Wünsche Dir viel Glück!
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#7

12.06.2009, 16:42

Ich hätte den SC erst zur EV gehen lassen oder falls schon abgegeben, zur Ergänzung, damit geklärt wird, ob das Pferd überhaupt in seinem Eigentum steht. Es könnte auch durchaus sein, daß es sich um eine Reitbeteiligung handelt ;)
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#8

22.05.2012, 11:29

Hallo :)
Ich grabe diesen Thread nochmal aus, weil meine Freundin ein ähnliches Problem hat:

Ein Schuldner hat bei ihr (sie hat einen Pferdezucht- und Ausbildungsstall) zwei Pferde zur Ausbildung stehen. Seit Monaten hat er die Boxenmiete sowie die Kosten für die Pferdeausbildung nicht gezahlt. Ein Titel liegt vor. Der Gerichtsvollzieher war schon öfter beim Schuldner, hat ihn aber nie angetroffen, er reagiert auf nichts. Die Vollstreckung des Haftbefehls hat auch nichts gebracht.
Nun wird ins Konto gepfändet, weil durch Zufall seine Bankverbindung rauskam.

Die Pferde stehen ja bei ihr auf der Anlage. Kann sie die nicht auch pfänden nach §§ 808, 809 ZPO? Sie haben ja auch einen gewissen Wert und befinden sich ja in ihrem Gewahrsam. Wenn wir die pfänden können, beantrage ich das dann formlos beim Gericht?

Vielen Dank schonmal im Voraus :)
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#9

22.05.2012, 11:53

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php" target="blank --> Nr. 8

:thx
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