Fragen zum vorläufigen Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janne
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#1

30.09.2014, 11:40

Hey ihr Lieben,

ich habe ein paar allgemeine Fragen zum vorläufigen Zahlungsverbot:

1. Ist hier eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellvermerk beizufügen?
2. Kann ich die Kosten eines gleichzeitig gstellten PfÜBs in dem beizufügenden FoKo mit aufführen?
3. Von der Drittschuldnerin (Bank) ist mir die Pfändungsstelle (bzw. der Sitz) bekannt, nehme ich dann am besten gleich diese Filiale oder doch die Bank, die der Schuldner in seinem Briefkopf angegeben hat?
4. Wie ist das mit der Abrechnung...für den PfÜB fällt ja eine 0,3 Gebühr nach VV 3309 an und für das vorl. Zahlungsverbot auch...wird das irgendwie aufeinander angerechnet bzw. gibt es da etwas zu beachten (gerne auch Paragraphen)?


Die Angelegenheit eilt leider etwas...von daher wäre ich für Rat sehr sehr dankbar :)
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Liesel
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#2

30.09.2014, 11:43

1. nein
2. mache ich nicht
3. ist egal, ich nehme immer die Hauptstelle
4. es gibt nur einmal die 0,3-Gebühr
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
Janne
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#3

30.09.2014, 11:49

Danke Liesel für die schnelle Hilfe!!! :smile:

1. Muss ich bei der Vorpfändung dann das Urteil in Kopie mit beifügen oder garnichts ausser das FoKo?

2. Magst Du mir erklären wieso Du das nicht so machst? Bin nicht oft in der ZV tätig aber verstehe gern die Hintergründe. Mein Programm zieht sich nun automatisch den PfÜB mit in das FoKo der Vorpfändung...leider wird auch kein Word-Dokument erstellt sondern ein PDF, sodass ich den PfÜB komplett aus dem FoKo rausnehmem müsste damit er nicht reingezogen wird. Könnte ich ihn gegebenenfalls auch drin lassen?

4. Wie stelle ich mir das vor? Habe ja zuerst einen PfÜB erstellt und da ist die 0,3 Gebühr ja schon "drin" (bzw. aufgeführt), nun erstelle ich die Vorpfändung und auch hier fügt das Programm eine Kostenrechnung mit ein über die 0,3 Gebühr; nehme ich dann die Kostenberechnung aus dem vorläufigen Zahlungsverbot ganz raus? Oder lasse ich sie drin stehen weil die Gebühr sowieso in der 0,3 des PfÜB aufgeht?

Neue Frage: Erstelle ich vllt. am besten zwei getrennte Forderungskonten?
Janne
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#4

30.09.2014, 12:29

Okay ich habe nun nochmal ein wenig recherchiert und werde wie folgt vorgehen (evtl. könntet ihr mich ja berichtigen oder Euer ok geben :smile: )

Ich erstelle ein vorläufiges Zahlungsverbot, in dem ich unsere Ansprüche wie folgt beziffere: Hauptforderung (aus dem Urteil), bisherige Vollstreckungskosten (PfÜB) und Zinsen (auf HF); die Kostenrechnung, die eine weitere 0,3 Gebühr für die Vorpfändung enthält, nehme ich raus.

Als Anlagen nehme ich eine Kopie des PfÜBs sowie das FoKo.

Dann mache ich ein Anschreiben an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle (kann m.E. auch die bei uns vor Ort nehmen), und lasse das vorl. Zahlungsverbot 2x adressiert an den Drittschuldner und 2x adressiert an den Schuldner (richtig?) durch den GVZ zustellen.

Zurück bekomme ich dann jeweils ein vorl. Zahungsverbot v. Schuldner + Drittschuldner nebst Zustellungsurkunde.

Was meint ihr?
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Frau Cindy
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#5

30.09.2014, 15:28

Das VZV würde ich auch so erstellen; mit der Zustellung kannst du einen GV deiner Wahl beauftragen. Anlagen sind nicht notwendig. Insgesamt übersendest du dem GV drei Exemplare, eins für den DS, eins für den Schuldner und eins bekommst du mit den entsprechenden Zustellungsurkunden zurück.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#6

30.09.2014, 18:19

Genau wie Janne sagt!
MiaZ
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#7

30.09.2014, 18:33

wozu die Abschrift des PFÜB`s!?
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#8

01.10.2014, 08:02

Damit der DS sieht, dass der PÜ folgt und dass sich die Forderung erhöhen wird.
Pitt
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#9

01.10.2014, 08:31

Die PfÜB-Abschrift kannst Du Dir sparen. Ich führe im vorläufigen Zahlungsverbot neben den hierfür entstandenen Kosten immer auch die Gerichtskosten für den parallel ausgebrachten PfÜB-Antrag mit auf und schreibe unter den Gesamtbetrag "zzgl. der ab dem ... anfallenden Zinsen und Zustellungskosten für dieses Zahlungsverbot und den parallel beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss".
Janne
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#10

01.10.2014, 17:41

Ich habe den PfÜB mit beigefügt, weil wir den vorher schon beantragt haben, aber eine Monierung bekommen haben...nun verzögert sich die Sache mit dem PfÜB etwas und das war auch der Grund, warum wir das vorläufige Zahlungsverbot nun "hinterher" bzw. vorwegnehmen wollten. Ausserdem habe ich irgendwo hier im Forum einen Beitrag gelesen wo stand, dass das so gemacht werden sollte und der Post hat sehr souverän gewirkt; da ich mir also dachte, dass es nicht schaden kann und keine Antwort kam ob es notwendig ist, habe ich die Kopien einfach beigefügt und hoffe, dass so alles seine Richtigkeit hat :pfeif
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