ich habe ein paar allgemeine Fragen zum vorläufigen Zahlungsverbot:
1. Ist hier eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellvermerk beizufügen?
2. Kann ich die Kosten eines gleichzeitig gstellten PfÜBs in dem beizufügenden FoKo mit aufführen?
3. Von der Drittschuldnerin (Bank) ist mir die Pfändungsstelle (bzw. der Sitz) bekannt, nehme ich dann am besten gleich diese Filiale oder doch die Bank, die der Schuldner in seinem Briefkopf angegeben hat?
4. Wie ist das mit der Abrechnung...für den PfÜB fällt ja eine 0,3 Gebühr nach VV 3309 an und für das vorl. Zahlungsverbot auch...wird das irgendwie aufeinander angerechnet bzw. gibt es da etwas zu beachten (gerne auch Paragraphen)?
Die Angelegenheit eilt leider etwas...von daher wäre ich für Rat sehr sehr dankbar
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)