Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#21

13.06.2012, 15:28

Aber ich muss ehrlich zugeben von Eiden-seminare das Skript ist echt gut. Bin zwar erst bei der Hälfte, aber bisher echt begeistert. Werd mir da auch gleich das für die RVG-Reform holen.
Ernie

#22

25.06.2012, 14:38

Geniesserin hat geschrieben:Schuldner hat die e.V. am 11.10.2010 abgegeben. Nach derzeitiger Regelung wären die drei Jahre im Oktober 2013 rum. Ändert sich das mit der Reform jetzt und die zwei Jahre gelten auch für bereits abgegebene eVs? Oder gilt das nur für die, die ab dem 01.01.2013 abgegeben werden?
Ich habe jetzt auf einem Seminar gehört, dass auch für die bis 31.12.2012 abgegebenen bzw. abzugebenden Vermögensverzeichnisse die 2-Jahres-Frist gelten soll.
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nephele
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#23

25.06.2012, 14:45

Aber ich muss ehrlich zugeben von Eiden-seminare das Skript ist echt gut. Bin zwar erst bei der Hälfte, aber bisher echt begeistert.
Das habe ich mir auch geholt und bin auch total begeistert.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Tigerle
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#24

06.07.2012, 07:19

Ich habe eine Synopse zur Sachaufklärung gefunden, die ich sehr gut finde und euch nicht vorenthalten wollte:

http://www.bay-gv-bund.de/wp-content/up ... haufkl.pdf" target="blank
Renosab
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#25

06.07.2012, 07:48

super ... sowas soll es auch von Konstanze Halt bei fachwissen24 geben... allerdings muss man dafür ne lizenz haben :(
RA-mw
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#26

06.07.2012, 08:19

Vielen Dank Tigerle
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Panda
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#27

06.07.2012, 08:42

:thx Tigerle
Wir kommen aus dem Nichts, wir werden zu Nichts,
also was haben wir zu verlieren? Nichts!
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Tigerle
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#28

06.07.2012, 10:53

Gern geschehn
turmalin
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#29

05.09.2012, 09:14

Es ist so gruselig, dass jetzt wieder Formulare eingeführt werden. Ab 01.03.2013 müssen für den PFÜB diese genommen werden. Wer bitte trägt dort umständlich per Hand oder Schreibmaschine für verschwindend kleine ZV-Gebühren alles das ein, was längst im PC notiert ist. Allein die Vorstellung, Forderungskonten, die seit Jahren bestehen, dort hineinzutragen, bewegt mich doch ab sofort die ZV auszulagern. Aber damit machen wir die Mandanten ja auch nicht glücklich. Wer sich das ausgedacht hat, hat keine Ahnung wie die Praxis aussieht! Einfach unglaublich, dass da so durchgehen konnte und keine Ausnahme für die Anwaltschaft geschaffen wurde.
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#30

06.09.2012, 21:45

Also ich gehe doch mal davon aus, dass die vorgeschriebenen Formulare von den Betreibern mit entsprechenden Makros u.s. in die Software eingearbeitet werden. Ist ja mit der Veräußerungsanzeige & Co. auch kein Prob!

Viele Grüße
Anke
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