ZV-Auftrag nicht ausgeführt, weil ...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuzZi
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#1

24.08.2011, 12:18

... der GVZ mich wohl verarschen will :shock: Zumindest komm ich mir verarscht vor.

Ich hab beim AG angefragt, ob der Schuldner die EV abgegeben hat. Das AG hat nein gesagt, ergo hab ich einen VA rausgeschickt. Gestern kommt vom GVZ ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
... teile ich mit, das der Schuldner die EV bereits am 04.11.10 zu ... abgegeben hat. Eine erneute Abgabe ist daher gem. § 903 ZPO nicht möglich, da hierfür keine Gründe glaubhaft gemacht wurden. Einen Antrag auf Abschrift des Vermögensverzeichnisses haben Sie nicht gestellt.
Hallo? Das war doch gar nicht der Auftrag! Ich hab ihn mit der Durchführung der ZV beauftragt, nicht mit der Abnahme der EV. Wenn ein Schuldner die EV abgegeben hat - was im Übrigen vorher vom AG verneint wurde, sonst hätte ich das doch nicht gemacht - kann ich doch wohl VA beantragen oder sehe ich das falsch?

Ich reg mich da gerad tierisch drüber auf, da mich der Spaß nun die 18,-- € für den GVZ und nochmals 15,-- € für die Abschrift des Vermögensverzeichnisses kostet. Ich bin echt sauer. Wieso sagt mir das AG dann, dass er nicht abgegeben hat? :ohmann :fluch
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Mietzemau
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#2

24.08.2011, 12:44

OH man, aber bevor du bezahlst, ruf den erst einmal an und horch nach, ob er sich nicht zufällig im Schuldner geirrt hat.
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#3

24.08.2011, 12:50

Diese Sache nervt mich sowieso, jetzt umso mehr.

Ich werd dem ein Fax schicken, ich bin gerad zu sauer, um zu telefonieren. :twisted:
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#4

24.08.2011, 12:54

Verarschen will ein GV niemand ;-)

Sie haben offensichtlich einen isolierten ZV-Auftrag erteilt. Oder doch einen Kombi (ZV/EV)-Auftrag?

Wenn es lediglich um die ZV geht, hat der Kollege evtl. übersehen, dass die EV nicht beantragt wurde. Mehrkosten sind Ihnen jedoch nicht entstanden. Da bei bereits geleisteter EV für dieses Verfahren keine Kosten anfallen. Sie haben lediglich 18,00 € für das ZV-Verfahren zu zahlen.

Handelt es sich jedoch um einen Kombiauftrag, hat der GV vor Abnahme der EV zu prüfen, ob bereits eine Eintragung vorhanden ist.
Die Auskunft die Sie vom AG bekommen haben, muss nicht immer unbedingt stimmen. Auch dort machen manchmal die Mitarbeiter Fehler.
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#5

24.08.2011, 12:56

:mrgreen:
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#6

24.08.2011, 13:02

Hatten auch mal einen Fall, dass uns das Gericht mitgeteilt hat, dass keine EV abgegeben wurde. Daraufhin habe ich halt ganz normal ZV/EV-Auftrag eingereicht und der GVZ teilte uns dann auch mit, dass die EV doch abgegeben wurde.

Nachdem dann die Zahlungsaufforderung vom Gericht kam habe ich denen geschrieben, dass wir eine Schuldnerverzeichnisanfrage gestellt haben und diese verneint wurde. (Die Anfrage ist jedoch schriftlich erfolgt.) Wir mussten dann die 15,00 EUR Gerichtskosten nicht zahlen, da es ja das Verschulden des Gerichts war.
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#7

24.08.2011, 13:04

Ich hab keinen Kombiauftrag erteilt. Ich wollte lediglich die ZV durchgeführt haben.

Mehrkosten sind mir in dem Sinne entstanden, dass ich die Kosten des GVZ zahlen muss, die ich hätte sparen können, wenn das AG mir mitgeteilt hätte, dass der Schuldner die EV abgegeben hat. Mir ist klar, dass die nicht unfehlbar sind, aber sowas ärgert mich trotzdem kolosal. Wir bezahlen den Spaß schließlich, nicht der Staat ... Ich hab bislang noch nie eine falsche Auskunft des AG erhalten, deswegen war ich umso sauerer. :|
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#8

24.08.2011, 13:07

Wurde die EV auch bei dem Gericht abgegeben, bei dem du angefragt hast? Die führen ja kein einheitliches Verzeichnis, wenn der Schuldner kürzlich umgezogen ist, kann die EV ja bei einem anderen AG abgegeben worden sein.
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#9

24.08.2011, 13:09

Ja, war das gleiche Gericht. Hab auch erst überlegt, dass es mein Fehler war, weil ich die Postleitzahl mit 30851 angegeben habe und der GVZ mit 30855. Aber daran kanns ja wohl nicht liegen, das ist ja wohl so offensichtlich. :roll:
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#10

24.08.2011, 13:25

Naja, wart erst mal ab, ob der GV sich nicht viellt doch vertan hat. Hätte ich nicht letztens mal zuuuufällig ne Sachstandsanfrage gestellt, wäre jetzt noch nicht erkannt worden, dass der meine Akte versehentlich einfach abgelegt hat. Passiert. Aber kann man denn nich versuchen um die Kosten drumherum zu kommen? Das du mal mit dem Gericht telefonierst? Auch wenn die nicht unfehlbar sind, verlassen tut man sich ja trotzdem auf deren Aussagen.

Mein Anekdötchen zu dem Thema: ich hatte bei AG auch angefragt, Ergebnis war das keine EV vorliegt, mache Kombiauftrag und schwupps vom GV die Mitteilung, dass EV bereits vorliegt. Wurde einen Tag nach meinem ZVA bereits abgenommen -.-
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